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30.08.2022: Anfrage «Elektronische Zustellung von Lohnabrechnungen für das Kantonspersonal»

Der Kanton Bern verschickt die Lohnabrechnungen ans Kantonspersonal wie auch an die Mitglieder des Grossen Rats (und wohl auch des Regierungsrats) auf Papier.

Ein Versand erfolgt immer dann, wenn sich gegenüber dem Vormonat betragsmässig etwas geändert hat. Bei den Mitgliedern des Grossen Rates ist das i. d. R. jeden Monat der Fall. Bei Kantonsangestellten mit 13 Monatslöhnen zumindest in den zwei Monaten, in denen der 13. Monatslohn ausgezahlt wird, und in den jeweiligen Folgemonaten. Diese Praxis ist weniger ressourcenaufwändig, als wenn jeden Monat eine Lohnabrechnung per Post zugestellt würde.

Andere Arbeitgeber gehen heute aber einen Schritt weiter: So verschickt der Bund bspw. keine Lohnabrechnungen auf Papier mehr an Mitarbeitende mit Computerarbeitsplatz. Stattdessen können sie die Lohnabrechnung – wie auch den Lohnausweis – elektronisch von einem Portal herunterladen (auch dann, wenn betragsmässig keine Änderung gegenüber dem Vormonat besteht). Eine solche Lösung benötigt nochmals deutlich weniger Ressourcen als die Lösung des Kantons Bern. Damit die Empfänger:innen auf das Vorhandensein einer neuen Lohnabrechnung aufmerksam werden, können sie per E-Mail avisiert werden.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Plant der Regierungsrat, die Zustellung der Lohnabrechnungen künftig elektronisch zu vollziehen?

  2. Welcher Anteil des Kantonspersonals hat Zugang zum einem Computerarbeitsplatz?

  3. In welcher Form erhält das Personal in den anderen Kantonen seine Lohnabrechnungen?

Titel: Elektronische Zustellung von Lohnabrechnungen für das Kantonspersonal

Art des Vorstosses: Parteianfrage

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen (1): Michael Ritter (GLP)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2022.STA.1407»)