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Postulat «Einführung der Rangfolgewahl im Kanton Bern»

06.12.2021: Postulat «Einführung der Rangfolgewahl im Kanton Bern»

Antrag:

Der Regierungsrat prüft die Einleitung der nötigen Rechtsanpassungen für folgende Wahlsystemänderung: Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter werden mittels Rangfolgewahl bestimmt.


Begründung:

Die Rangfolgewahl ist ein Wahlverfahren, bei dem die Wahlberechtigten jeder Kandidatin und jedem Kandidaten eine Priorität zuordnen können. Dadurch können die Wahlberechtigten – anders als im heutigen System – nicht nur sagen, wer ihr Lieblingskandidatin bzw. ihre Lieblingskandidat ist, sondern sie können auch sagen, welche anderen Kandidierenden sie wählen möchten, wenn ihr Lieblingskandidat bzw. ihre Lieblingskandidatin nicht die nötige Mehrheit erreicht. Der Grundsatz des Verfahrens lässt sich am besten an einem Beispiel erklären, bei dem es genau einen Sitz zu besetzen gilt, wie dies auch bei den Regierungsstatthalter/-innen-Wahlen der Fall ist:

  • Kandidatur: Person A, Person B und Person C kandidieren für das zu besetzende Amt.

  • Stimmabgabe: Jede/-r Wahlberechtigte schreibt seine/ihre Prioritäten auf den Wahlzettel, zum Beispiel:  1. Priorität: Person B.  2. Priorität: Person A.  3. Priorität: Person C.

  • Ermittlung der Gewinnerin/des Gewinners:

    • Schritt 1: Von jedem Wahlzettel zählt die 1. Priorität als Stimme. Das heisst: Jede/-r Kandidat/-in erhält so viele Stimmen, wie er/sie auf einem Wahlzettel als 1. Priorität angegeben wurde. Erreicht ein/-e Kandidat/-in das absolute Mehr der Stimmen, ist er/sie gewählt.

    • Schritt 2: Wenn in Schritt 1 niemand gewählt wurde, scheidet der Kandidat/die Kandidatin aus, der/die in Schritt 1 am wenigsten Stimmen erhalten hat. Die ausgeschiedene Person wird von allen Wahlzetteln gestrichen. Die übrigen Personen auf dem Wahlzettel, denen eine tiefere Priorität als der ausgeschiedenen Person zugeordnet war, rücken um eine Priorität nach oben.

    • Schritt 3: Das Verfahren geht zurück zu Schritt 1 und wird wiederholt, bis jemand das absolute Mehr erreicht. Die Kandidatin/der Kandidat mit dem absoluten Mehr ist gewählt.(1)


Die Rangfolgewahl ist weltweit etabliert, beispielsweise in Irland.(2) Das Verfahren ähnelt zudem jenem für die Wahl der Mitglieder des Bundesrats.(3)

Die Rangfolgewahl hat gegenüber dem heutigen Wahlsystem für die Regierungsstatthalter/-innen verschiedene Vorteile:

  1. Die Wahlberechtigten können mit der Rangfolgewahl ihren Willen differenzierter ausdrücken: Sie können nicht nur einfach einer einzigen Person ihre Stimme geben, sondern ihre Prioritäten detaillierter angeben.

  2. Wenn im heutigen Wahlsystem im ersten Wahlgang niemand das absolute Mehr erreicht, wird ein zweiter Wahlgang nötig. Aus praktischen Gründen verzichtet man im zweiten Wahlgang darauf, zu verlangen, dass jemand das absolute Mehr erreicht: das relative Mehr genügt. Dadurch kann auch eine Person, die nicht das absolute Mehr der Stimmen erzielt hat, gewählt werden. Mit der Rangfolgewahl hingegen hat die gewählte Person immer ein absolutes Mehr hinter sich.(1)

  3. Die Rangfolgewahl braucht nicht mehrere Wahlgänge. Damit ist dieses Verfahren für den Kanton, die Gemeinden, die Parteien, die Kandidierenden und die Wahlberechtigten effizienter und kostengünstiger als das heutige Wahlsystem. Dem steht nur ein gewisser Mehraufwand bei der Auszählung des einzigen Wahlgangs gegenüber.


Zu beachten ist weiter, dass die Wahlbeteiligung in zweiten Wahlgängen in der Regel geringer ist als bei ersten Wahlgängen. Dies ist besonders ausgeprägt der Fall, wenn, wie bei den Regierungsstatthalter/-innen-Wahlen, nur der erste, nicht aber der zweite Wahlgang mit einem Abstimmungstermin zusammenfällt.(4) Aus Punkt 3 ergibt sich daher auch, dass die Rangfolgewahl regelmässig zu einer höheren Wahlbeteiligung und daher zu einer besseren demokratischen Legitimation des Wahlergebnisses führt.

Damit verbindet die Einführung der Rangfolgewahl eine Verbesserung im demokratischen Sinn mit finanziellen Einsparungen und kann somit als Win-Win-Massnahme bezeichnet werden.

(1) Einzige Ausnahme: Wenn zuletzt zwei Kandidierende je exakt 50 Prozent der Stimmen hinter sich haben, braucht es einen Losentscheid.

(2) https://en.wikipedia.org/wiki/History_and_use_of_instant-runoff_voting

(3) https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrat/bundesratswahl.html

(4) Vgl. die Wahlbeteiligung bei der jüngsten Regierungsstatthalter/-innen-Wahl im Verwaltungskreis Bern-Mittelland. 1. Wahlgang: 52.9 Prozent (https://www.bewas.sites.be.ch/navigation-de.html?content=/2021/2021-06-13/WAHL_REGIERUNGSSTATTHALTER/resultat-A-de.html). 2. Wahlgang: 26.2 Prozent (https://www.bewas.sites.be.ch/navigation-de.html?content=/2021/2021-08-29/WAHL_REGIERUNGSSTATTHALTER/resultat-A-de.html).


Titel: Einführung der Rangfolgewahl im Kanton Bern

Art des Vorstosses: Postulat

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen (7): Samuel Kullmann (EDU), Markus Wenger (EVP), Patrick Freudiger (SVP), Dominique Bühler (Grüne), Carlos Reinhard (FDP), Philip Kohli (Die Mitte), Urs Graf (SP)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.RRGR.372»)