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07.03.2022: Anfrage «Bundesgerichtsentscheid zur Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke: Senkt der Regierungsrat die Einkommenssteuern von selbst?»

Mit der Motion «Endlich verbindliche Schritte zur Senkung der Steuern für natürliche Personen»(1) von GLP-Grossrätin Franziska Schöni-Affolter wurde der Regierungsrat gegen seinen Willen beauftragt, im Rahmen der Steuergesetzrevision 2021 eine Senkung der Steuern für natürliche Personen mindestens im Umfang der Mehreinnahmen aus der Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte vorzusehen.

Der Grosse Rat hat bei der Neubewertung festgelegt, dass der amtliche Wert im Mittel (Median) bei 70 Prozent des Verkehrswerts liegen muss. Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht kassiert. Somit muss der Kanton Bern eine neue Bestimmung erlassen. Diese wird, um dem Bundesgerichtsentscheid gerecht zu werden, voraussichtlich zu höheren amtlichen Werten und damit zu einem nochmals höheren Vermögenssteuerertrag beim Kanton führen.

Diese Anfrage zielt darauf ab, zu erfahren, ob sich der Regierungsrat weiterhin an die erwähnte Motion hält, also den Auftrag anerkennt, auch einen in Folge des erwähnten Bundesgerichtsentscheids nochmals höheren Vermögenssteuerertrag für die Senkung des Steuertarifs für natürliche Personen und damit insbesondere der Einkommenssteuer einzusetzen.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Bis wann gedenkt der Regierungsrat, dem Grossen Rat einen neuen Entscheid vorzulegen?

  2. Wird der Regierungsrat von sich aus eine Steuersenkung für natürliche Personen vorschlagen, wenn die Vorlage gemäss Frage 1 ein nochmals höherer Steuerertrag erwarten lässt?

  3. Wenn nein: betrachtet der Regierungsrat die vom Grossen Rat überwiesene Motion als erledigt?

 

(1) Vgl. https://www.gr.be.ch/de/start/geschaefte/geschaeftssuche/geschaeftsdetail.html?guid=84cdcf5fefef431eb9c7e8127aec81a7.


Titel: Bundesgerichtsentscheid zur Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke: Senkt der Regierungsrat die Einkommenssteuern von selbst?

Art des Vorstosses: Einzelanfrage

Sprecher: Casimir von Arx

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2022.STA.305»)