
Kommentar zum zweiten Wahlgang fürs Könizer Gemeindepräsidium
Das Gemeindeparlament und der Gemeinderat für die Könizer Legislatur 2018–2021 wurden am 24. September gewählt. Fürs Gemeindepräsidium wird, wie erwartet, am 22. Oktober ein zweiter Wahlgang nötig, da im ersten niemand das absolute Mehr erreicht hat. Zum dritten Mal nach 2009 und 2013 wurden die Könizer Wahlen durch die Online-Wahlhilfe smartvote begleitet. Diese Begleitung finde ich wertvoll, geben die Antworten der Kandidierenden auf die smartvote-Fragen doch Aufschluss über ihre inhaltliche Positionierung. Mithilfe der smartvote-Daten lassen sich interessante Analysen und Vergleiche anstellen. Ich habe dazu drei Blog-Beiträge geschrieben (Wahl des Könizer Gemeindepräsidiums – smartvote-Analyse Teil I, Wahl des Könizer Gemeindepräsidiums – smartvote-Analyse Teil II und Wahl des Könizer Gemeindepräsidiums – smartvote-Analyse Teil III).
Wer selbst den smartvote-Fragebogen ausfüllt, erhält automatisch eine Wahlempfehlung, basierend auf der Übereinstimmung der eigenen Antworten mit jenen der Kandidierenden. Die ganze Arbeit nimmt einem smartvote natürlich trotzdem nicht ab, denn es gibt abgesehen von der – wichtigen – inhaltlichen Positionierung auch weitere Aspekte, die bei einer Wahl berücksichtigt werden sollten, beispielsweise Sachkompetenz, Auftreten, Zuhörenkönnen, Durchsetzungsfähigkeit, Engagement oder die Fähigkeit, politische Mehrheiten zu finden. Dabei hilft smartvote nur sehr bedingt weiter. Gerade bei der Wahl des Gemeindepräsidiums lohnt es sich, über die einzelnen Persönlichkeiten, die zur Wahl antreten, mehr in Erfahrung zu bringen, als der smartvote-Fragebogen hergibt. Zusätzliche Informationen über die Kandidierenden finden sich auf ihren Websites www.berlinger-staub.ch, www.thomasbrönnimann.ch und www.hanspeter-kohler.ch. Die wohl letzte Möglichkeit, alle drei vor den Wahlen noch live zu sehen, ist die Podiumsdiskussion der Berner Zeitung BZ vom Donnerstag, den 12. Oktober im Gemeindehaus.
Neue Ausgangslage
Die Konstellation ist am 22. Oktober anders als bei der letzten Stichwahl am 15. Dezember 2013. Damals traten mit Rita Haudenschild und Ueli Studer eine gemässigte Linke und ein gemässigter Rechter an. Diesmal sind es nicht mehr zwei, sondern drei Kandidaturen, und sie haben ganz andere Profile: Während sich Hans-Peter Kohler dezidiert rechtsbürgerlich positioniert, vertritt Annemarie Berlinger-Staub eine klar linke Politik. Bei den Parlamentswahlen 2013 war sie gemäss der damaligen smartmap1 sogar die linkeste der damals 188 Kandidatinnen und Kandidaten, die den smartvote-Fragebogen ausfüllten (Hans-Peter Kohler war Nummer 4 von rechts). Thomas Brönnimann schliesslich tritt als Kandidat der politischen Mitte an. Er politisiert ökologisch und – besonders in gesellschaftlichen Fragen – liberal, befürwortet eine soziale Marktwirtschaft, setzt aber auch finanzielle Prioritäten, um die Gemeindefinanzen langfristig im Lot zu halten. (Bei smartvote 2013 war er Nr. 89 von links bzw. Nr. 100 von rechts.) Die wahlberechtigten Könizerinnen und Könizer können somit aus drei klar unterschiedlichen Profilen wählen, wer in den nächsten vier Jahren Hauptrepräsentant oder Hauptrepräsentantin der Gemeinde sein soll.
Wie schon in Wahl des Könizer Gemeindepräsidiums – smartvote-Analyse Teil III erwähnt, ist der Gemeindepräsident nicht nur Vorsitzender des Gemeinderats, sondern auch Finanzchef der Gemeinde. Bekanntlich beschäftigt sich die Könizer Politik seit einiger Zeit mit Finanzproblemen. Die laufende Rechnung hat man aus heutiger Sicht, mit etwas Disziplin, einigermassen im Griff. Die Fremdverschuldung ist aber zunehmend problematisch: Die Nettoschuld betrug Ende 2016 rund 55 Mio. Franken, die Bruttoschuld 245 Mio. Franken. Und beide Kennzahlen werden in den nächsten Jahren stark steigen. Auch für eine grosse Gemeinde wie Köniz wird das allmählich zu viel. Hintergrund sind vor allem diverse – grundsätzlich unbestrittene – Investitionen, insb. in die Schulinfrastruktur (Sanierungen, Neubauten), aber auch der kürzlich erfolgte «Kauf» des Gemeindehauses. Bei einem Teil dieser Investitionen handelt es sich um Altlasten aus der Ära vor 2014, als systematisch zu wenig investiert wurde. Seit 2014 werden die Investitionen langsam nachgeholt, was zum erwähnten Schuldenanstieg führt. Das Thema Finanzen wird also auch die nächste Legislatur prägen.
Prioritäten setzen oder was sind freiwillige Leistungen?
Sofern nicht in den nächsten Jahren eine in Köniz steuerpflichtige Person 500 Mio. Franken im Lotto gewinnt, ist darum im Grunde klar, dass eine Steuererhöhung nötig werden wird, wenn man künftigen Generationen nicht einen Schuldenberg und ein entsprechendes Zinsrisiko hinterlassen will. Hans-Peter Kohler, dessen oberstes politisches Ziel die Verhinderung einer Steuererhöhung zu sein scheint, lebt diesbezüglich offenbar in einer Parallelwelt. In der Berner Zeitung vom 26. August 2017 (Printausgabe) antwortet er auf die Frage «Muss Köniz längerfristig die Steuern anheben?»: «Ich sehe aktuell keinen Grund dafür, dass dies notwendig sein wird, trotz der nicht unerheblichen Verschuldung und der dringend anstehenden Infrastrukturerneuerungen.» Stattdessen war im Wahlprospekt der FDP zu lesen: «Durch die Setzung von Prioritäten können Ausgaben gebremst werden. Die Gemeinde soll sich zudem auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.»
Prioritäten setzen ist freilich richtig und nötig, um die laufende Rechnung im Griff zu behalten. Der gewaltigen Fremdverschuldung aber ist mit Priorisierungen in der üblichen Grössenordnung nicht beizukommen. Dafür bräuchte es Massnahmen, die richtig einschenken. Wie diese aussehen würden, war von Hans-Peter Kohler, obwohl er Finanzchef von Köniz werden möchte, bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Auch aus den letzten vier Jahren im Parlament ist mir von ihm kein Vorschlag in Erinnerung, der das Finanzproblem mittels Prioritätensetzung lösen könnte. Freilich ist es im Prinzip möglich, durch Verzicht auf freiwillige Aufgaben die Ausgaben der Gemeinde substantiell zu senken. Wenn es dann aber um die Frage geht, ob das Verhindern einer Steuererhöhung wirklich wichtiger ist als ein Schwimmbad, eine nach Leistung ausdifferenzierte Sekundarschule, der Schulsport oder ein ansprechendes Kulturangebot, wird wohl die Mehrheit die Steuererhöhung als das kleinere Übel ansehen.
Dennoch ist es legitim, die Diskussion über den Aufgabenverzicht führen zu wollen. Wenn man die Diskussion seriös führen möchte, bedarf es zunächst einer Auslegeordnung, die zeigt, welche freiwilligen Aufgaben die Gemeinde überhaupt erbringt. Eine solche Auslegeordnung forderte die Mitte-Fraktion in einem Postulat. Dieses wurde am 16. Januar 2017 versenkt – ironischerweise unter anderem von der FDP, und zwar mit der Begründung, es sei nicht hinreichend klar definiert, was eine freiwillige Leistung eigentlich sei. Dazu ist anzumerken, dass das Postulat ein Prüfauftrag an den Gemeinderat war, bei welchem dieser ausreichend Spielraum hätte, um selbst eine geeignete Definition auszuarbeiten. Die Diskussion wurde seither im Parlament nicht mehr aufgegriffen.
Auf konkrete Sparvorschläge, die man diskutieren und befürworten oder ablehnen kann, wird also weiterhin gewartet. Dafür befürwortet Hans-Peter Kohler die sogenannte Südumfahrung, ein millionenteures Verkehrsprojekt, für welches bislang kein überzeugender Umsetzungsplan vorliegt. Gemäss smartvote möchte er auch mehr Videoüberwachung und mehr Polizeipräsenz. Das kostet, und es ist schwer nachvollziehbar, warum das ausgerechnet in Köniz eine Priorität sein soll, wo die objektive und die subjektive Sicherheit sehr hoch sind (vgl. Köniz innerorts Nr. 3/2016). Vielleicht liegt das Sparpotenzial auch bei den Tagesschulen, wo Hans-Peter Kohler zwar gemäss smartvote ein grösseres finanzielles Engagement der Gemeinde befürwortet, zugleich aber im Grossen Rat auf Sparmassnahmen drängt (vgl. Motion «Tagesschulen flexibler gestalten» vom 20. März 2017)?
Steuererhöhung ja, aber
Auch wenn die Steuern erhöht werden – oder vielleicht gerade dann – ist es nötig, die Zügel im Finanzhaushalt in der Hand zu behalten. Steuererhöhungen führen normalerweise zu mehr Spielraum für die Politik. Im Könizer Parlament gibt es eine Mehrheit, die diesen Spielraum zur Verfügung stellen will, sofern er denn tatsächlich für die erwähnten Investitionen genutzt wird. Diese Mehrheit wollte aber ein Instrument haben, welches Gewähr dafür bietet, dass der Spielraum nicht bzw. nicht so leicht für andere Zwecke als die Investitionen zur Verfügung steht, – und zwar ein Instrument, das zur Verfügung steht, bevor die Steuern erhöht werden. Aus diesem Grund wurde die vom Gemeinderat beantragte Steuererhöhung am 29. August 2016 vom Parlament abgelehnt (vgl. Links). Diese Ablehnung steht nicht im Widerspruch zur fundierten Finanzstrategie, die der Gemeinderat zusammen mit Prof. Urs Müller von der Universität Basel erarbeitet hat, sondern verlangt eine Ergänzung der Strategie. Kern der Forderungen aus dem Parlament sind zwei Motionen, die am 22. Mai 2017 überwiesen wurden:
- Die eine Motion verlangt, dass ein Instrument geschaffen wird, welches den durch eine Steuererhöhung zusätzlich anfallenden Ertrag für Abschreibungen von Investitionen zweckbindet. Diese Motion stammt von der SVP, die keine sinnlose Fundamentalopposition gegen die Steuererhöhung betreiben, sondern Hand für eine Lösung bieten wollte. Vorschläge, wie das Instrument technisch umzusetzen ist, muss nun der Gemeinderat erarbeiten.
- Die andere Motion stammt von der Mitte-Fraktion und verlangt ein Instrument, welches erlaubt, Steuererhöhungen in verbindlicher Form zu befristen (vgl. 29.08.2016: Motion «Einführung des Instruments einer befristeten Steuererhöhung»). Ein solches Instrument, welches mit kantonalem Recht kompatibel ist und zu dessen Umsetzung schon ein Entwurf vorliegt, würde zwar keine direkte Zweckbindung verlangen, eine dauerhafte Zweckentfremdung aber stark erschweren.
BDP, Mitte-Fraktion und SVP haben die beiden Vorstösse durchs Parlament gebracht. Bei der SVP-Motion half zusätzlich die FDP mit, bei der Motion der Mitte der neue Gemeinderat Hansueli Pestalozzi von den Grünen. Es ist dieser Kompromiss, der einen Weg aus den Finanzproblemen der Gemeinde weist. Leider lehnten sowohl Hans-Peter Kohler als auch Annemarie Berlinger-Staub diesen Kompromiss bisher ab. Ersterer, weil er aus Prinzip gegen eine Steuererhöhung ist, letztere, weil sie den finanziellen Spielraum nicht einschränken möchte, den Gemeinderat und Parlament durch die Steuererhöhung erhalten würden. Nur Thomas Brönnimann hat sich hinter den Kompromiss gestellt, welcher berechtigten Anliegen von links bis rechts Rechnung trägt.
Es scheint mir wichtig, auch für Nicht-Insider der Könizer Politik aufzuzeigen, wer die Steuererhöhung letztes Jahr warum abgelehnt hat und wie der aufgegleiste, aber noch nicht umgesetzte Kompromiss aussieht. Im Wahlkampf wurde das Thema auch in einer Weise präsentiert, die nach meiner Meinung irreführend ist, beispielsweise in dem Blog-Beitrag «Spare in der Zeit, dann hast du in der Not» von Annemarie Berlinger-Staub. Hier wird die Situation so dargestellt, als seien SVP und Mitte plötzlich auf die Linie der SP und der Grünen eingeschwenkt – notabene, um mit der Befürwortung einer Steuererhöhung auf Stimmenfang zu gehen (was für sich genommen schon eine seltsame Theorie ist).
Was ist sparen?
Ihren Blog-Beitrag bewirbt Annemarie Berlinger-Staub auf Twitter und Facebook mit dem Satz «Leistungen kürzen ist nicht sparen». In der Tat führt nicht jeder Leistungsabbau zu einer wirklichen Einsparung. Leistungen, die unverzichtbar sind, müssen ersetzt werden, wenn die Gemeinde sie nicht mehr erbringt. Ein gutes Beispiel ist die Vorfrankierung der Abstimmungscouverts: Viele Stimmberechtigte, die nicht in der Nähe des Gemeindehauses wohnen, müssen die Frankierung nun einfach selbst übernehmen, weil alle anderen Optionen schlechter sind. Dabei bezahlen sie mehr, als wenn die Gemeinde die Frankierung übernehmen würde, denn die Gemeinde bekommt einen Massenrabatt. Aufs Abstimmen zu verzichten, wäre auch nicht sinnvoll.2 Der Beschluss, das Porto auf die Stimmberechtigten abzuwälzen, war also keine wirkliche Sparmassnahme. Dennoch kann man nicht allgemein sagen, durch Leistungsabbau lasse sich nichts sparen. Es gibt durchaus Dinge, auf die man – im Prinzip – ersatzlos verzichten kann. Das ist auch im Privatleben so, und von dort kommt ja auch die «Spare in der Not»-Volksweisheit: um Geld anzusparen, muss man zuweilen auf Verzichtbares verzichten.
In jedem Vereinsvorstand, jeder Geschäftsleitung und jedem Gemeinderat ist es vor allem am Finanzchef, auf solche Massnahmen zu pochen – die rosarote Brille dürfen andere aufsetzen. Das kann eine unangenehme Rolle sein, in der Politik wie im Privaten. Aber es ist die finanziell nachhaltigere Strategie als jeglichen Aufgabenverzicht zu tabuisieren. Thomas Brönnimann hat in der vergangenen Legislatur gezeigt, dass er die finanzpolitische Realität nicht verkennt und darum bereit ist, Prioritäten zu setzen und damit auch unangenehme Entscheide zu fällen, ohne aber gleich ein Streichkonzert anzustimmen. Wenn man die Mehrheiten im neuen Gemeinderat anschaut, wird dieser insgesamt vermutlich dieselbe Linie fahren. Das geht natürlich einfacher, wenn der/die Finanzchef/-in nicht dagegen arbeitet.
1 Vgl. Wahl des Könizer Gemeindepräsidiums – smartvote-Analyse Teil I für das Konzept smartmap.
2 Allerdings passiert genau das, vgl. «Vorfrankierte Couverts sollen Wahlbeteiligung stärken», Luzerner Zeitung, 5. September 2017.
Links für Leserinnen und Leser, die genau wissen möchten, was im Parlament besprochen wurde:
- Parlamentsprotokoll zur Debatte über das Budget 2017 (inkl. Steuererhöhung) vom 29.08.2016
- Postulat «Erbringung und Finanzierung freiwilliger Leistungen durch die Gemeinde Köniz»: Inhalt und Stellungnahme des Gemeinderats, Parlamentsprotokoll vom 16.01.2017
- Motion «Einführung des Instruments einer befristeten Steuererhöhung»: Inhalt und Stellungnahme des Gemeinderats, Parlamentsprotokoll vom 22.05.2017
- Motion «Spezialfinanzierung für zusätzliche Abschreibungen»: Inhalt und Stellungnahme des Gemeinderats, Parlamentsprotokoll vom 22.05.2017