19.07.2017: Dringliche Interpellation «Auswirkungen einer Senkung der Mehrwertabgabe»
Die praktische Umsetzung der Mehrwertabgabe im Falle von Um- und Aufzonungen hat berechtigte Fragen aufgeworfen, namentlich betreffend den Zeitpunkt der Fälligkeit der Mehrwertabgabe und betreffend die Festlegung der Höhe des tatsächlichen Mehrwerts. Ohne notwendigen Zusammenhang dazu wurde die Forderung erhoben, die Mehrwertabgabe generell massiv zu senken.
Der Gemeinderat wird gebeten, basierend auf den provisorischen Verfügungen im Rahmen der Ortsplanungsrevision oder auf neueren Zahlen folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Mindereinnahmen ergeben sich für die Gemeinde, wenn der Mehrwertabgabesatz für Auf- und Umzonungen, die unter das Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen fallen, auf 20 Prozent gesenkt wird?
- Welche Mindereinnahmen ergeben sich durch die Gewährung eines Freibetrags von 150'000 CHF (im Unterschied zur heutigen Freigrenze von 150'000 CHF gemäss Art. 2 Abs. 3 des Reglements)?
- Wie viele Liegenschaften sind im Rahmen der Ortsplanungsrevision von Auf- und Umzonungen betroffen?
- Welche Mindereinnahmen ergeben sich für die Gemeinde, wenn der Mehrwertabgabesatz für Einzonungen, die unter das Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen fallen, auf 20 Prozent gesenkt wird?
- Hätte die Senkung des Mehrwertabgabesatzes für Einzonungen einen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung, die Liegenschaftsbesitzer/-innen für Auszonungen erhalten?
Begründung der Dringlichkeit:
Wie vor kurzem bekannt wurde, befindet das Parlament kurz nach der Sommerpause über Forderungen zur Anpassung des Reglements über den Ausgleich von Planungsvorteilen. Für seinen Entscheid benötigt das Parlament auch Angaben zu den finanziellen Auswirkungen, die als erheblich eingeschätzt werden. Diese Angaben werden mit der vorliegenden Interpellation erfragt und sollten dem Parlament bei der erwähnten Debatte über die Anpassung des Reglements vorliegen.
Titel: Auswirkungen einer Senkung der Mehrwertabgabe
Art des Vorstosses: Dringliche Fraktionsinterpellation der Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP)
Erstunterzeichner: Casimir von Arx
Weitere Unterzeichnende (0): Die Interpellation wurde in der Sommerpause eingereicht. Entsprechend hätte das Beschaffen der physischen Unterschriften der anderen Fraktionsmitglieder dazu geführt, dass sich die Einreichung der Interpellation wesentlich verzögert. In Anbetracht der Dringlichkeit hat die Fraktion darum auf weitere Unterschriften verzichtet.
Status der Bearbeitung:
- 18.09.2017: Das Parlament diskutiert die Interpellation (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 253). Das Geschäft ist erledigt.
- 16.08.2017: Der Gemeinderat verabschiedet seine Antwort zuhanden des Parlaments (Antwort des Gemeinderats).
- 22.07.2017: Das Parlamentsbüro gewährt die Dringlichkeit teilweise (Antwort Gemeinderat bis 09.09.2017).
- 19.07.2017: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 1). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
- Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «VO1716»).