Skip to main content
Planungsbeschluss «Rücksendung des Abstimmungscouverts»

13.01.2017: Planungsbeschluss «Rücksendung des Abstimmungscouverts»

Antrag:

Der Gemeinderat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Gemeinde das Porto für die Rücksendung des Abstimmungs- und Wahlcouverts übernimmt, wie es schon bis zum Jahr 2015 der Fall war. Dazu sind im Produkt 118.2 («Abstimmungen und Wahlen») genügend Mittel einzustellen.

Die qualitative und die quantitative Zielvorgabe gemäss Art. 47a Abs. 1 Geschäftsreglement des Parlaments ergeben sich aus obigem Antrag.

Als Massnahme zur Zielerreichung wird vorgeschlagen, mit der Post erneut einen Massenrabatt für die Rücksendung auszuhandeln.


Begründung:

Im Rahmen seiner Aufgabenüberprüfung 2016–2018 entschied der Gemeinderat, die bisherige Regelung aufzugeben, dass die Rücksendung der Abstimmungs- und Wahlcouverts durch die Gemeinde bezahlt wird.

Zu dieser Massnahme wurden in der Interpellation 1602 («Rücksendung des Abstimmungscouverts») kritische Fragen gestellt und in der Parlamentsdebatte vom 23. Mai 2016 wurde die Sinnhaftigkeit dieser Massnahme in Frage gestellt. Der Gemeinderat widersprach dieser Einschätzung nicht. Die Kritik bezog sich vor allem auf zwei Punkte, die zugleich den vorliegenden Planungsbeschluss begründen:

Zum einen ist die Überwälzung der Portokosten von der Gemeinde auf die Stimmbevölkerung kein Nullsummenspiel: Wenn die Gemeinde die Portokosten für die Rücksendung übernimmt, profitiert sie von einem Massenrabatt. Dieser betrug gemäss der gemeinderätlichen Antwort auf die Interpellation 1602 zuletzt 31.8 Prozent. Der Gemeinderat überwälzte somit nicht nur die von der Gemeinde getragenen Kosten auf die Bevölkerung, sondern verwirkte gleichzeitig den Massenrabatt. Selbst unter der Annahme, dass einzelne Personen, die das Couvert früher per Post zurückschickten, dieses nun ohne die Entstehung von direkten oder indirekten Kosten selbst zur Gemeinde bringen, ist klar, dass die Bevölkerung von Köniz aufgrund des Entscheids des Gemeinderats unter dem Strich mehr Geld für die Rücksendung von Abstimmungs- und Wahlcouverts ausgibt als bis Ende 2015. Eine derartige «Sparmassnahme» ist somit gerade aus finanzieller Sicht nicht im Sinn der Bevölkerung.

Zum anderen setzt die Überwälzung der Portokosten für die Rücksendung des Abstimmungs- und Wahlcouverts auf die Bevölkerung aus demokratiepolitischer Sicht kontraproduktive, staatspolitisch heikle Anreize, erhöht sie doch ­für alle, die nicht regelmässig beim Gemeindehaus vorbeikommen, die Hürde für die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen, obwohl diese Teilnahme generell – und wohl auch vom Gemeinderat – als wünschenswert angesehen wird und den unerlässlichen Kern unseres politischen Systems darstellt. Es geht hier nicht um eine Handlung mit Konsumcharakter, wo das Verursacherprinzip angebracht wäre, sondern um die Ausübung eines demokratischen Rechts.

Gemäss der Antwort auf die Interpellation 1602 kostete die Übernahme der Portokosten für die Rücksendung der Abstimmungs- und Wahlcouverts in Vergangenheit durchschnittlich 20'000 bis 24'000 CHF pro Jahr.


Titel: Rücksendung des Abstimmungscouverts

Art des Vorstosses: Überfraktioneller Planungsbeschluss (Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP), SP-Fraktion)

Erstunterzeichner: Planungsbeschlüssen haben keine/-n Erstunterzeichner/-in

Unterzeichnende (25): Casimir von Arx (glp), Barbara Thür (glp), Thomas Marti (glp), Cathrine Liechti (Juso), Bruno Schmucki (SP), Annemarie Berlinger-Staub (SP), Arlette Stauffer (Juso), Astrid Nusch (SP), Werner Thut (SP), Christian Roth (SP), Vanda Descombes (SP), Toni Eder (CVP), Katja Niederhauser (EVP), Bernhard Zaugg (EVP), Ruedi Lüthi (SP), Elena Ackermann (Junge Grüne), Hansueli Pestalozzi (Grüne), Mathias Rickli (Grüne), Michael Lauper (SVP), Reto Zbinden (SVP), Bernhard Lauper (SVP), Elisabeth Rüegsegger (SVP), Adrian Burkhalter (SVP), Kathrin Gilgen (SVP), Stefan Lehmann (SVP)

Status der Bearbeitung:

  • 26.06.2017: Das Parlament lehnt den Planungsbeschluss aus formalen Gründen ab (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 183 sowie 177 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
  • 26.04.2017: Der Gemeinderat verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Gemeinderats). Er beantragt dem Parlament, den Planungsbeschluss aus formalen Gründen abzulehnen.
  • 13.01.2017: Der Planungsbeschluss ist eingereicht (Originaldokument, S. 2 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen.