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27.06.2024: Parlamentarische Initiative «Für unverzerrte Proporzwahlen»

Antrag:

Die rechtlichen Grundlagen, insbesondere das Reglement über Abstimmungen und Wahlen, werden wie folgt angepasst:

  1. Die Sitzzuteilungsmethode für die Gemeinderats- und die Parlamentswahlen wird vom sog. Hagenbach-Bischoff-Verfahren auf das sog. Sainte-Laguë-Verfahren gewechselt. Die Sitzzuteilung wird mit dem Höchstzahlverfahren berechnet.

  2. Listenverbindungen sind nur noch innerhalb derselben Gruppierung möglich, analog zur Regelung für Unterlistenverbindungen bei den Nationalratswahlen.

  3. Unterlistenverbindungen werden abgeschafft.

  4. Für die Zusammensetzung der parlamentarischen Kommissionen ist die Fraktionsstärke massgebend.

  5. Die hierfür nötigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen werden rechtzeitig vorgenommen, damit das angepasste Wahlverfahren – unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Organe – bei den nächsten Gemeindewahlen zur Anwendung kommt.


Begründung:

Ziel eines gerechten Wahlverfahrens ist, dass jede Stimme denselben Einfluss auf die Zusammensetzung des zu wählenden Gremiums (hier: des Parlaments bzw. des Gemeinderats) hat. Anhand des sogenannten Erfolgswerts (Sitzzahl einer Partei dividiert durch Stimmenzahl der Partei) kann man den Einfluss der einzelnen Stimme messen und vergleichen. Dass jede Stimme denselben Einfluss auf die Zusammensetzung des zu wählenden Gremiums hat, ist dann erreicht, wenn der Erfolgswert bei allen Parteien gleich ist (Erfolgswertgleichheit).

Das Sainte-Laguë-Verfahren optimiert die Erfolgswertgleichheit, sorgt also dafür, dass jede Stimme möglichst denselben Einfluss hat. Deswegen hat sich dieses Verfahren in den letzten Jahren vermehrt durchgesetzt. Das heutige Hagenbach-Bischoff-Verfahren erfüllt die gewünschte Eigenschaft nicht: es bevorteilt grosse Parteien und Bündnisse. Somit verleiht es den Wähler:innen dieser Parteien und Bündnisse einen grösseren Einfluss pro Stimme. Diese Verzerrung soll bei den Proporzwahlen der Gemeinde Köniz aufgehoben werden.

Mit dem Wechsel auf ein unverzerrtes Wahlsystem funktioniert das Wahlsystem auch weitgehend ohne Listenverbindungen. Unterlistenverbindungen sind gar nicht mehr nötig. Dadurch wird das System transparenter und einfacher verständlich. Einzig innerhalb derselben Gruppierung sollen Listenverbindungen noch möglich sein, zum Beispiel also zwischen Mutterpartei und Jungpartei.(1)

Im Weiteren soll die Sitzverteilung in den parlamentarischen Kommissionen, wie in anderen Parlamenten üblich, neu auf der Fraktionsstärke beruhen. Da die Parlamentsarbeit entlang der Fraktionen organisiert ist, sollen auch die Kommissionssitze an die Fraktionen vergeben werden. Im Vordergrund steht der Ansatz, dass das Sainte-Laguë-Verfahren auf die Fraktionsstärke (also auf die Anzahl Sitze der Fraktion) angewandt wird.

Diese parlamentarische Initiative stimmt weitgehend mit der Motion V2222 («Für unverzerrte Proporzwahlen») überein, welche am 13. März 2023 vom Parlament erheblich erklärt wurde. Obwohl die Motion inhaltlich klar und rechtssetzerisch sehr einfach erfüllbar ist, hat der Gemeinderat die Umsetzung unnötig in die Länge gezogen. Am 6. Mai 2024 debattierte das Parlament einen von der Gemeindepräsidentin in Auftrag gegebenen Bericht zum Thema. Die Sprecher:innen der Fraktionen, die seinerzeit der Motion zugestimmt hatten, forderten den Gemeinderat auf, eine Vorlage vorzulegen, die den Wechsel der Sitzzuteilungsmethode vom Hagenbach-Bischoff-Verfahren zum Sainte-Laguë-Verfahren beinhaltet, wie es auch der Motionsauftrag vorsieht, und Formulierungen für den Umgang mit parteiinternen Listenverbindungen vorzuschlagen. Seitens Gemeinderat war am Ende zu hören, er sei aus der Debatte nicht schlauer geworden. Weder mit solchen Aussagen noch mit seinem bisherigen Vorgehen vermittelt der Gemeinderat den Eindruck, dass er willens ist, den Motionsauftrag zu erfüllen. Deswegen ist es nun an der Zeit, dass das Parlament diese im Grunde einfache Aufgabe selbst an die Hand nimmt und dabei auch die Frage der Listenverbindungen klärt.

Diese parlamentarische Initiative verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Das in Köniz angewendete Proporzwahlsystem soll unverzerrt werden, so dass die Erfolgswertgleichheit optimiert wird.

  • Es sollen nur noch einparteiige Listenverbindungen möglich sein.

  • Die parlamentarischen Kommissionen werden aufgrund der Fraktionsstärke zusammengesetzt.

  • Die Umsetzung soll so erfolgen, dass die Stimmberechtigten noch rechtzeitig für die Wahlen 2025 über den Systemwechsel abstimmen können.

 

(1) Vgl. Art. 31 Abs. 1bis des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1978/688_688_688/de#art_31) bzw. Art. 8c der Verordnung über die politischen Rechte (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1978/712_712_712/de#art_8_c) und die Auslegung durch die Bundeskanzlei. Die Bundeskanzlei hat ihre Auslegung in Kapitel 3.5.2 des «Leitfadens für kandidierende Gruppierungen» für die Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 (https://www.bk.admin.ch/dam/bk/de/dokumente/pore/Leitfaden%20f%C3%BCr%20kandidierende%20Gruppierungen%202023.pdf.download.pdf/Leitfaden%20f%C3%BCr%20kandidierende%20Gruppierungen%202023.pdf) definiert.


Titel: Für unverzerrte Proporzwahlen

Art des Vorstosses: Überfraktionelle parlamentarische Initiative (EVP-GLP-Mitte-Fraktion, FDP-Fraktion, SVP-Fraktion)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Status der Bearbeitung:

  • 04.11.2024: Das Parlament lehnt die vorläufige Unterstützung ab (Protokoll der Parlamentssitzung, S. 468 ff.). Das Geschäft ist erledigt.
  • 28.08.2024: Das Parlamentsbüro verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments (Stellungnahme des Parlamentsbüros). Es beantragt dem Parlament, die parlamentarische Initiative vorläufig zu unterstützen.
  • 27.06.2024: Die parlamentarische Initiative ist eingereicht (Originaldokument, S. 1 f.). Das Parlamentsbüro bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen.