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Elektroauto

28.11.2021: Anfrage «Steuerlicher Abzug von Investitionen in Infrastruktur für bidirektionales Laden von Elektroautos»

Bidirektionales Laden von Elektroautos ermöglicht es, den Batteriespeicher der Elektroautos als Energiespeicher für den – beispielsweise mittels Solaranlage – selbst produzierten Strom zu verwenden. Damit kann der Eigenverbrauch von Haushalten verbessert werden, ohne dass dafür eine separate Speichereinheit gekauft werden muss. So wird ein wesentlicher Beitrag an die Netzstabilisierung, an die effiziente Nutzung der Batteriekapazität von Elektroautos und damit an die Energiewende erbracht.

Bereits heute können gewisse Autos bidirektional geladen werden. Mit der Umsetzung der entsprechenden ISO-Norm (ISO 15118(1)), welche 2022 erfolgen sollte, wird das bidirektionale Laden grundsätzlich zumindest bei allen fabrikneuen Elektroautos möglich sein.

Für die entsprechende Ladeinfrastruktur ist jedoch aktuell eine bedeutende finanzielle Investition zu tätigen (aktuelle Preisofferte für eine Installation bei einem Schweizer Anbieter: ca. 14'000 CHF), welche wirtschaftlich dadurch rechtfertigbar ist, dass damit eine separate Speichereinheit und deren Installation hinfällig wird.

Art. 1 Abs. 1 Bst. f VUBV(2) besagt, dass «Investitionen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen» von den Steuern abgezogen werden können.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Inwiefern ist es aktuell möglich, Investitionen für bidirektionales Laden von den Einkommenssteuern abzuziehen?

  2. Inwiefern ist es aktuell möglich, Investitionen für unidirektionales Laden oder Investitionen in nicht als Ladeinfrastruktur verwendete Batteriespeicher von den Einkommenssteuern abzuziehen?

  3. Falls diese Abzüge nicht möglich sind: Gedenkt der Regierungsrat, diese Möglichkeit im Hinblick auf die Umsetzung von Art. 1 Abs. 1 Bst. f VUBV zu gewähren?

 

(1) Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_15118.

(2) https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/201


Titel: Steuerlicher Abzug von Investitionen in Infrastruktur für bidirektionales Laden von Elektroautos

Art des Vorstosses: Einzelanfrage

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen:

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.STA.1303»)