08.03.2021: Anfrage «Restdosenverimpfung in Berner Spitälern»
Eine der wichtigsten Massnahmen zur dauerhaften Bewältigung der Coronakrise ist nach heutigem Kenntnisstand, möglichst grosse Teile der Bevölkerung (wiederholt) gegen das Virus zu impfen. Aufgrund der vorläufigen Impfstoffknappheit kommt der zielgerichteten, klar priorisierten Nutzung der bereits gelieferten Impfdosen eine hohe Bedeutung zu. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat u. a. deswegen eine Impfstrategie festgelegt.(1) Oberste Priorität hat die Impfung besonders gefährdeter Personen (ohne Schwangere), also älterer Menschen und von Menschen mit Vorerkrankung.
Dem Vernehmen nach gibt es Spitäler im Kanton Bern, in denen sich auch Personal ohne Patientenkontakt (und ohne Vorerkrankung) impfen lassen kann. Dies scheint im Widerspruch zur Impfstrategie des BAG zu stehen. Auf Anfrage schliesst der Kanton Bern nicht aus, dass fragliche Impfungen mit sog. Restdosen ausgeführt werden.(2)
Die Ampullen mit dem Pfizer-BioNTech-Impfstoff enthalten gemäss Herstellerangabe 5 Impfdosen. In der Praxis soll man aus einer Ampulle aber in der Regel 6 bis 7 Dosen ziehen, also 20 bis 40 Prozent mehr Personen impfen können. Es ist anzunehmen, dass dadurch bspw. in Spitälern, die ein Impfzentrum betreiben, systematisch Restdosen in grosser Zahl anfallen.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Ist es zutreffend, dass dem Kanton jeweils gemeldet wird, wie viele Restdosen verimpft wurden und er somit schon länger Kenntnis von erwähntem Sachverhalt haben müsste?
- Wirkt der Regierungsrat darauf hin, dass auch Restdosen gemäss der in der Impfstrategie festgelegten Prioritätenordnung genutzt werden?
- Wäre es, wenn pro Ampulle mehr Dosen als vom Hersteller angegeben gezogen werden können, nicht angezeigt, dies in der Impfplanung zu berücksichtigen?
(1) https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-81667.html
(2) Vgl. https://twitter.com/casimirvonarx/status/1364924453055062020.
Titel: Restdosenverimpfung in Berner Spitälern
Art des Vorstosses: Einzelanfrage
Sprecher: Casimir von Arx
Weiter Urheber:innen:
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.STA.172»)