11.03.2021: Interpellation «Wozu braucht es heute noch Zweitakter-Töffli?»
Töffli mit Zweitaktmotor konnten in vergangenen Zeiten damit punkten, dass sie relativ verbrauchsarm und platzsparend Einzelpersonen transportieren, die ein motorisiertes Fortbewegungsmittel bevorzugen oder benötigen. Mit dem Aufkommen von E-Bikes und Elektro-Töffli haben sie dieses Alleinstellungsmerkmal allerdings verloren. Umso mehr treten die Nachteile von Zweitakter-Töffli in den Vordergrund: Sie erzeugen sehr hohe Schadstoffemissionen.(1) Gerade für Velofahrerinnen und Velofahrer ist es darum eine Zumutung, hinter einem Zweitakter-Töffli fahren zu müssen. Zudem sind diese Fahrzeuge grotesk laut.
In manchen Städten im Ausland, aber auch in Genf(2), wurden für Fahrzeuge mit schlechten Abgaswerten Fahrverbote eingeführt. Diese Fahrzeuge dürfen dann in bestimmten Zonen nicht mehr benutzt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welcher rechtliche Spielraum im Kanton Bern besteht, um ähnliche Einschränkungen, beispielsweise für Zweitakter-Töffli, zu erlassen.
Gemäss Art. 53 Abs. 1 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)(3) dürfen die «durch das Fahrzeug erzeugten Geräusche … das technisch vermeidbare Mass nicht überschreiten». Angesichts des Umstands, dass heute hervorragende Alternativen zu Zweitakter-Töffli bestehen, stellt sich die Frage, ob diese Bestimmung nicht verschärft werden sollte (vgl. Frage 3).
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass Zweitakter-Töffli bezüglich Lärm- und Schadstoffemissionen schlecht abschneiden, insbesondere im Vergleich mit ähnlichen Fahrzeugen wie E-Bikes und Elektro-Töffli?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten haben bernische Gemeinden und der Kanton Bern im Rahmen des übergeordneten Rechts, um die Nutzung von Fahrzeugen aufgrund ihres Schadstoffausstosses einzuschränken?
- Kantone und Gemeinden haben die Möglichkeit, die Nutzung von lärmigen Geräten wie Rasenmähern oder Laubbläsern – nicht selten handelt es sich um solche mit Zweitaktmotor – einzuschränken.(4) Besteht diese Möglichkeit auch für die Einschränkung der Nutzung von Zweitakter-Töffli?
- Art. 53 Abs. 1 VTS verbietet zwar technisch vermeidbaren Lärm insofern, als schalldämpfende Massnahmen verlangt werden. Zugleich erlaubt die Bestimmung aber implizit die Benutzung unnötiger lauter Motortypen, deren Lärmemissionen durch schalldämpfende Massnahmen nicht in befriedigender Weise reduziert werden können. Hält der Regierungsrat diese Bestimmung in Bezug auf Zweitakter-Töffli für zielführend – insbesondere angesichts der bestehenden Alternativen (E-Bike, Elektro-Töffli)?
- Verschlimmern sich die Abgas- und Lärmemissionen von Zweitakter-Töffli mit der Zeit? Wenn ja, müssen Zweitakter-Töffli regelmässig zur Fahrzeugkontrolle?
- Was spricht aus Sicht des Regierungsrats heute noch für die Anschaffung und die Benutzung von Zweitakter-Töffli? Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass eine Neuzulassung von Zweitakter-Töffli heute keinen Sinn mehr ergibt?
- Welche Rolle sieht der Regierungsrat für Zweitakter-Töffli im Verkehrssystem der Zukunft (z. B. als reine Veteranenfahrzeuge)?
- Zweitakter-Töffli sind manchmal das erste motorisierte Fahrzeug für Jugendliche. Wird im Verkehrskundeunterricht in der Schule darauf aufmerksam gemacht, dass Elektro-Töffli und E-Bikes eine zeitgemässe Alternative darstellen? Wenn nein, ist der Regierungsrat bereit, künftig dahingehend zu sensibilisieren?
- Sieht der Regierungsrat weitere Möglichkeiten, Elektro-Töffli und E-Bikes als Ersatz für Zweitakter-Töffli zu fördern?
(1) Vgl. z. B. https://www.srf.ch/wissen/technik/dreckschleuder-auf-zwei-raedern.
(2) Vgl. https://www.srf.ch/news/schweiz/autos-werden-gekennzeichnet-genf-erlaesst-fahrverbote-fuer-abgasschleudern.
(3) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4425_4425_4425/de#art_53
(4) Vgl. https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/laerm/fachinformationen/massnahmen-gegen-laerm/massnahmen-gegen-geraete--und-maschinenlaerm/laubblaeser-und-sauger--was-sie-wissen-muessen.html.
Titel: Wozu braucht es heute noch Zweitakter-Töffli?
Art des Vorstosses: Einzelinterpellation
Sprecher: Casimir von Arx
Weiter Urheber:innen:
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.RRGR.59»)