06.04.2021: Interpellation «Ist eine zeitgemässe freie Kommunikation zwischen Forschenden der Universität Bern und der Öffentlichkeit sichergestellt?»
In einem Dokument vom 23. Februar 2021 hat die Leitung der Universität Bern «Leitlinien der Universitätsleitung zu Information und Meinungsäusserungen» erlassen.(1) Die Leitlinien wurden in den Medien und dem Vernehmen nach im Universitätspersonal kritisch diskutiert.(2)
Grund für die kritische Diskussion sind insbesondere Vorgaben zu den Kommunikationskanälen, zur inhaltlich einheitlichen Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit und zur Trennung von Meinungen und Fakten. Die Leitlinien enthalten u. a. folgende Passagen:
- «Eine allfällige Kommunikation über Social Media soll mit Augenmass und grosser Zurückhaltung erfolgen»
- «Wissenschaftliche Debatten und kritische Beiträge sollen in erster Linie innerhalb der einschlägigen wissenschaftlichen Publikationsmöglichkeiten und Foren stattfinden»
- «Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus einem bestimmten Bereich oder Institut sollen Debatten deshalb zunächst untereinander führen und sich bei allfälligen Auftritten nach aussen in einem Mindestmass miteinander abstimmen»
- «Fakten sind von Meinungen zu trennen, und Meinungen sind als solche zu benennen»
Zwar spricht nichts gegen eine Sensibilisierung der Forschenden für die Eigenheiten verschiedener Kommunikationskanäle. Dennoch erwecken die Leitlinien den Eindruck, die Universitätsleitung nehme eine ablehnende Haltung gegenüber der Nutzung namentlich der sozialen Medien durch ihre Forschenden ein und versuche, aus strategischen Gründen resp. aus Marketing-Gründen mehr Kontrolle über deren Äusserungen zu erlangen. Dies wirft die Frage auf, ob die Leitlinien mit der Wissenschaftsfreiheit, mit der Meinungsäusserungsfreiheit und mit dem legitimen Interesse der Öffentlichkeit, in geeigneter Form über die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung wie auch über vorläufige und kontroverse Einschätzungen informiert zu werden, konfligieren.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Gab es einen konkreten Anlass für den Erlass dieser Leitlinien? Kann der Regierungsrat ausschliessen, dass ein Zusammenhang mit in jüngster Zeit von Teilen der Politik ausgeübtem Druck besteht, einen öffentlichen wissenschaftlichen Diskurs über geeignete Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu unterlassen?(3)
- Gibt es andere Universitäten in der Schweiz, die ihren Mitarbeitenden in Bezug auf die Verwendung der sozialen Medien, auf eine inhaltlich einheitliche Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit oder auf die Trennung von Fakten und Meinungen vergleichbare Vorgaben machen oder dies planen?
- Gemäss Aussagen der Universität wurde Universitäts-intern keine Kritik an den Leitlinien geäussert.(4) In den Medien findet sich Kritik von aktiven Forschenden, die sich anonym äussern, und von Pensionierten.(2) Verschaffen sich Forschende, die noch berufstätig sind, Nachteile, wenn sie gegenüber der Universitätsleitung offen Kritik üben?
- Sind dem Regierungsrat Anhaltspunkte bekannt, dass die Öffentlichkeit der Nutzung von sozialen Medien durch Forschende und insbesondere der Äusserung von Meinungen überwiegend ablehnend gegenübersteht?
- Ist der Regierungsrat, dessen Mitglieder die sozialen Medien selbst aktiv nutzen, der Meinung, dass die sozialen Medien eine geeignete Plattform für die Kommunikation mit der Bevölkerung sind?
- Sieht der Regierungsrat, wenn Forschende sich über neuartige Kanäle wie die sozialen Medien äussern, Nachteile für die Allgemeinheit gegenüber Äusserungen über traditionelle Kanäle wie Printmedien oder Vorträge?
- Unabhängig davon, welche Leitlinien die Universität Bern erlässt, finden in den sozialen Medien Diskussionen über Themen statt, die Gegenstand wissenschaftlicher Forschung sind. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass Forschende sich nur «mit grosser Zurückhaltung» an solchen Diskussionen beteiligen und damit ihr Potenzial, die Diskussionen durch Fachwissen zu bereichern, eher ungenutzt lassen sollten?
- Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass von Forschenden geführte Debatten für die Allgemeinheit, die die Universität Bern wesentlich finanziert, gut zugänglich und verständlich sind, wenn sie «in wissenschaftlichen Zeitschriften und Foren» stattfinden? Kann der Regierungsrat die von Forschenden geäusserte Kritik nachvollziehen, dass eine Konzentration der wissenschaftlichen Debatte in «wissenschaftliche[n] Zeitschriften und Foren» bei gleichzeitiger «grosser Zurückhaltung» hinsichtlich der Benutzung sozialer Medien die Gefahr birgt, dass die Universität in erster Linie Wissenschaft für die Wissenschaft produziert und deren Sichtbarkeit und Wirkung auf Plattformen beschränkt, die lediglich anderen Forschenden zugänglich sind?
- Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Öffentlichkeit nicht mit der Tatsache umgehen kann, dass der wissenschaftliche Diskurs ergebnisoffen ist und dass aus ihm unterschiedliche, teils auch widersprüchliche Aussagen zum selben Gegenstand hervorgehen können?
- Teilt der Regierungsrat die von Forschenden geäusserte Kritik, dass die Aufforderung zur Trennung von Fakten und Meinungen von einem Wissenschaftsverständnis auszugehen scheint, in welchem die Positionalität der Forschenden keine Rolle spielt?
- Hat der Regierungsrat sich mit der Universitätsleitung über die Leitlinien ausgetauscht? Wenn ja, was wurde diskutiert?
(1) https://www.unibe.ch/unibe/portal/content/e152701/e322683/e325053/e1052021/ul_leitlinien_information_meinungsaeusserungen_ger.pdf
(2) Vgl. z. B. https://www.derbund.ch/universitaet-bern-nimmt-mitarbeitende-an-die-kurze-leine-910110850903.
(3) Bekanntestes Beispiel ist wohl der Versuch der nationalrätlichen Wirtschaftskommission, die Corona-Taskforce mit einem «Maulkorb» zu belegen. Vgl. z. B. https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/petra-gossi-erklart-maulkorb-fur-corona-taskforce-65879422.
(4) https://www.derbund.ch/persoenliche-eitelkeiten-schaden-dem-ruf-der-universitaet-435559439579
Titel: Ist eine zeitgemässe freie Kommunikation zwischen Forschenden der Universität Bern und der Öffentlichkeit sichergestellt?
Art des Vorstosses: Einzelinterpellation
Sprecher: Casimir von Arx
Weiter Urheber:innen:
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2021.RRGR.103»)