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25.11.2020: Postulat «Stufengerechtes, transparentes Management der Hochschulimmobilien»

Antrag:

Der Regierungsrat prüft die folgenden Massnahmen und unterrichtet die zuständigen Grossratskommissionen über seine Erkenntnisse:

  1. Die Hochschulen erhalten vom Kanton zusätzliche Mittel für die Miete der von ihnen genutzten kantonalen Flächen und bezahlen dem Kanton im Gegenzug Miete.

  2. Der Grosse Rat oder die zuständigen Kommissionen erhalten regelmässig eine Übersicht über die die Hochschulen betreffenden kantonalen Geldflüsse inkl. Abschreibungen und allfälliger Mieten gemäss Ziffer 1.

  3. Der Grosse Rat oder die zuständigen Kommissionen erhalten regelmässig nach Organisationseinheit innerhalb der jeweiligen Hochschule aufgeschlüsselte Kennzahlen zur Flächennutzung der Hochschulen.


Begründung:

Für ein effizientes Management kantonaler Immobilien ist es unabdingbar, dass die Entscheide über deren Nutzung auf der richtigen Stufe angesiedelt und die Anreize, denen die Entscheidträger/-innen unterliegen, richtig gesetzt sind. Ein spezielles Augenmerk auf die Hochschulen liegt dabei insofern nahe, als diese ausserhalb der Kantonsverwaltung die grössten Immobiliennutzerinnen sind – insbesondere die Universität Bern – und als sie eine sehr grosse Nachfrage nach weiteren Flächen angemeldet haben, was hohe Investitions- und Unterhaltskosten nach sich zieht.

Um das Management der Hochschulimmobilien effizienter zu gestalten, sollen die Hochschulen die von ihnen genutzten kantonalen Immobilien künftig vom Kanton mieten. Zu diesem Zweck erhalten sie vom Kanton zusätzliche Mittel. Zunächst werden dadurch jene Immobilienkosten, die bislang der Kanton trägt, für die Hochschulen sichtbar. Die Hochschulen erhalten damit ein neues Instrument, um bei ihrer Flächenbewirtschaftung Kosten-Nutzen-Optimierungen vorzunehmen. Zudem erhalten sie einen starken Anreiz für eine effizientere Flächennutzung – beispielsweise durch verstärkten Einsatz von Homeoffice und eine intensivere Nutzung von Büroarbeitsplätzen –, denn sie profitieren direkt, wenn sie durch organisatorische Massnahmen Flächen freispielen und somit ihre Mietkosten senken können. Nicht zuletzt sollen die Hochschulen durch diese Massnahme mehr betriebswirtschaftlichen Handlungsspielraum erhalten.

Im Gegenzug soll die Transparenz hinsichtlich der die Hochschulen betreffenden kantonalen Geldflüsse und hinsichtlich der Flächennutzung der Hochschulen erhöht werden: Zu diesem Zweck erhalten der Grosse Rat oder die zuständigen Kommissionen eine Übersicht über die kantonalen Geldflüsse, die die Hochschulen (d. h. die Hochschulimmobilien, aber auch alles andere) betreffen, wenn möglich auch eine Vollkostensicht. Dazu kommen Kennzahlen, die es insbesondere ermöglichen sollen, Vergleiche zur Flächennutzung anzustellen, bspw. Vergleiche mit anderen Arbeitgebern im Bürobereich und mit anderen Hochschulen im Lehrbereich. Beispiele für solche Kennzahlen sind die Anzahl Vollzeitstellen pro Büroarbeitsplatz, die Kosten pro Büroarbeitsplatz und der Home-Office-Anteil von Mitarbeitenden mit einem Büroarbeitsplatz. Wiederum aus Gründen der Transparenz sollen die Kennzahlen, dort, wo dies methodisch möglich ist, innerhalb der jeweiligen Hochschule nach der Organisationseinheit aufgeschlüsselt sein.


Titel: Stufengerechtes, transparentes Management der Hochschulimmobilien

Art des Vorstosses: Postulat

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen (2): Hans Jörg Rüegsegger (SVP), Bernhard Riem (BDP)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2020.RRGR.385»)