11.09.2025: Interpellation «Wo steht der Kanton Bern beim Ausstieg aus (belastenden) Tierversuchen?»
Tierversuche werden zu verschiedenen Zwecken eingesetzt, beispielsweise für die Entwicklung von Medikamenten, Chemikalien oder Schädlingsbekämpfungsmitteln. Viele Tierversuche sind für die eingesetzten Tiere belastend, teils sogar extrem belastend.(1) In aller Regel werden die Tiere zudem am Ende des Versuchs getötet. Auch darum schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass Tierversuche, die dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen, sein Allgemeinbefinden erheblich beeinträchtigen oder seine Würde in anderer Weise missachten können, auf das unerlässliche Mass zu beschränken sind.(2) Ob diesem hehren Grundsatz ernsthaft nachgelebt wird, kann angesichts der tatsächlichen Verhältnisse und der schwachen Förderung von Alternativen zu Tierversuchen bezweifelt werden. Wohl unter anderem darum werden aus der Zivilgesellschaft immer wieder Anstösse an die Politik gegeben, auf einen möglichst weitgehenden Ausstieg aus belastenden Tierversuchen hinzuarbeiten.(3)
Während der Tierschutz und die gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Tierversuchen primär Bundesangelegenheit sind, haben die Kantone auf das Ausmass der Tierversuchstätigkeit sowie auf die Förderung von Alternativen zu Tierversuchen erheblichen Einfluss. Dies insbesondere über ihre Leistungsverträge mit den Universitäten und über deren Finanzierung. Der Kanton Bern finanziert als Standortkanton einer Universität sowohl die (bauliche) Infrastruktur für Tierversuche als auch die Durchführung von Tierversuchen. Beispiele für Infrastrukturförderung sind das Laborgebäude an der Murtenstrasse 24–28 und der Neubau des Forschungs- und Ausbildungszentrum Medizin BB07.
Die Kantone sind zudem am Vollzug der Tierversuchsgesetzgebung beteiligt. Die kantonale Kommission für Tierversuche erfüllt die ihr von der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung zugewiesenen Aufgaben.(4) Das Tierschutzgesetz besagt unter anderem, dass, belastende Tierversuche der kantonalen Kommission für Tierversuche zur Bewilligung vorgelegt werden müssen.
Mit dieser Interpellation soll in Erfahrung gebracht werden, wie die Zahlen und Fakten zu den Themen Tierversuche und Alternativen zu Tierversuchen im Kanton Bern aussehen und wie viele Ressourcen für die Stärkung von Alternativen im Vergleich zur Durchführung von Tierversuchen eingesetzt werden.
Wo im Folgenden die «Universität Bern etc.» steht, sind neben der Universität Bern auch alle anderen Institutionen gemeint, die belastende Tierversuche durchführen und dabei vom Kanton Bern finanziell oder anderweitig unterstützt werden.
Bei Forschungsprojekten, die sowohl Tierversuche wie auch Alternativen zu Tierversuchen beinhalten, sind die anteiligen Kennzahlen (Personal, Finanzmittel) zu schätzen.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie viele Tierversuche wurden in den letzten zehn Jahren im Kanton Bern durchgeführt (bitte nach Zweck gliedern und als Zeitreihe darstellen, wenn möglich gegliedert nach Belastungsgrad)?
- Wie viele Gesuche für die Durchführung von Tierversuchen gemäss Art. 18 TSchG wurden im Kanton Bern in den letzten zehn Jahren bewilligt (Zeitreihe)? Wie viele wurden abgelehnt?
- Bitte nennen Sie drei Beispiele von Tierversuchsgesuchen, die bewilligt wurden, und drei Beispiele von Gesuchen, die abgelehnt wurden, inklusive Begründung. Der Interpellant und die Interpellantin bitten um Beispiele, bei denen der Entscheid eher knapp war, also keine Extrembeispiele.
- Gibt es im Kanton Bern neben der Kommission für Tierversuche weitere Stellen, die sich mit der Durchführung von Tierversuchen befassen bzw. die Personen beraten, die Tierversuche ausführen (zum Beispiel Stellen, die direkt bei den Institutionen angesiedelt sind, die Tierversuche durchführen)?
- An wie vielen Standorten und auf wie viel Fläche betreiben die Universität Bern etc. Tierversuche (resp. «Zucht und Haltung von Versuchstieren»)? Wie hat sich diese Fläche in den letzten fünfzehn Jahren entwickelt? Wie verhält es sich mit Standorten und Flächen für die Forschung an oder mit Alternativen für Tierversuche?
- Wie viel Platz muss pro Tier zur Verfügung stehen (gegliedert nach Tierart)? Wie hat sich diese Vorgabe in den letzten Jahren entwickelt?
- Wie viele Personen (Vollzeitstellen) an der Universität Bern etc. führen Tierversuche vor oder bereiten diese vor? Wie verhält es sich mit der Forschung an oder mit Alternativen für Tierversuche?
- Wie hoch sind die vom Kanton finanzierten Auslagen für die kantonale Tierversuchskommission und für Stellen gemäss Frage 4?
- Wie viele Mittel hat der Kanton Bern in den letzten fünfzehn Jahren in Infrastruktur für Tierversuche investiert (Zeitreihe)? Wie hoch sind die entsprechenden geplanten Investitionen (Zeitreihe)? Wie verhält es sich mit der Infrastruktur für Alternativen zu Tierversuchen?
- Wie viele Mittel haben die Universität Bern etc. in den letzten zehn Jahren für Tierversuche eingesetzt (Zeitreihe)? Wie viel davon ist aus kantonalen Mitteln finanziert? Wie verhält es sich mit Mitteln für Alternativen zu Tierversuchen?
- Wie wird der tatsächliche Nutzen der einzelnen durchgeführten Tierversuche nachträglich evaluiert? Nennen Sie bitte drei Beispiele (keine Extrembeispiele).
- Wie viele Tiere welcher Art wurden in den letzten zehn Jahren an der Universität Bern etc. für Tierversuche gezüchtet und in der Laborumgebung getötet (Zeitreihe)? Wie viele davon wurden tatsächlich für Tierversuche eingesetzt?
- Wie frei sind Studierende an der Universität Bern, die von ihnen angestrebten akademischen Abschlüsse oder Titel ohne die Durchführung von Tierversuchen zu erlangen?
- Wie viele Studierende haben im vergangenen Jahr an der Universität Bern einen Titel (Bachelor, Master, Doktorat, PD) in den Fächern Medizin, Veterinärmedizin und Biologie erlangt? Bei wie vielen dieser Studierenden beinhaltete die Abschlussarbeit die Durchführung von Tierversuchen?
- Sieht der Regierungsrat für den Forschungsstandort Bern eine Chance darin, sich noch deutlich stärker als heute auf die Forschung an und mit Alternativen zu Tierversuchen zu konzentrieren?
- Spricht sich der Regierungsrat für einen stufenweisen Ausstieg aus belastenden Tierversuchen aus?
- Ist der Regierungsrat bereit, einen verbindlichen Plan für den Ausstieg auszuarbeiten? Kann er sich insbesondere vorstellen, Auflagen im Sinne einer Beschränkung von Tierversuchen in die Leistungsvereinbarung mit der Universität Bern zu integrieren, die deutlich über ein bloss allgemeines Bekenntnis zum 3R-Prinzip(5) hinausgehen und klare Massnahmen in Richtung Forschung ohne Tierversuche umfassen?
(1) Tierversuche werden in vier Belastungsgrade, 0 bis 3, unterteilt. Vgl. https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierversuche/schweregrad-gueterabwaegung.html.
(2) Vgl. Art. 17 ff. TSchG (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/414/de#chap_2/sec_6).
(3) Die Petition «Forschungsplatz Schweiz sichern» (https://forschung-mit-zukunft.ch/) wurde im April 2024 mit über 40'000 Unterschriften den Bundesbehörden übergeben.
(4) Vgl. Verordnung über den Tierschutz und die Hunde, Art. 8 ff. (https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/916.812).
(5) Vgl. https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierversuche/3r-prinzipien.html.
Titel: Wo steht der Kanton Bern beim Ausstieg aus (belastenden) Tierversuchen?
Art des Vorstosses: Überparteiliche Interpellation
Sprecher: Casimir von Arx
Weitere Urheber:innen (1): Christa Ammann (AL)
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2025.GRPARL.523»)
