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06.10.2025: Anfrage «Fischsterben im Blausee – was sind die Ursachen und wer trägt die Verantwortung?»

In der Fischzucht beim Blausee kam es vor einigen Jahren zu mehreren grossen Fischsterben. Im Juli 2020 reichte die Blausee AG Strafanzeige u. a. wegen Tierquälerei ein. In der Strafanzeige brachte die Blausee AG die Fischsterben mit einem nahegelegenen Steinbruch in Verbindung, in welchem stark verschmutzter Gleisaushub widerrechtlich entsorgt worden sei.

Im grösseren Zusammenhang mit dem Fischsterben wurden sodann mehrere (Straf-)Verfahren eingeleitet – gemäss Antwort auf die Interpellation 256-2020 («Fischsterben im Blausee – ein Fall auch für den Tierschutz?») auch wegen eines möglichen Verstosses gegen die Tierschutzgesetzgebung. Einige dieser Verfahren sind mittlerweile eingestellt; der Tierschutz scheint dabei keine grosse Rolle gespielt zu haben. Trotz intensiver Abklärungen und ggf. sogar einer Rechtsvertretung der Fische(1) bleibt unklar, woran diese gestorben sind und wer dafür verantwortlich ist.

Aus Tierschutzsicht ist diese Unklarheit unhaltbar und angesichts der wiederholten Vorfälle und Zehntausender betroffener Tiere im Grunde unsäglich. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse geht man heute davon aus, dass Fische – insbesondere Forellen, wie sie im Blausee in erster Linie betroffen sind – Schmerzen empfinden und leiden können.

Im Sommer 2024 kam es in der Fischzucht beim Blausee zu zwei Fischsterben mit weit über 30'000 toten Fischen. In einem Fall wurde eine Salzlösung zu hoch konzentriert, der andere Fall bleibt – schon wieder – ungeklärt. Das Tierschutzgesetz verlangt, dass, wer mit Tieren umgeht, deren Bedürfnissen bestmöglich Rechnung tragen muss und dass einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wurden in Zusammenhang mit den erneuten Massen-Fischsterben im Jahr 2024 (seitens AVET) Massnahmen wie Abklärungen zur Verantwortlichkeit, Überprüfung der Bewilligungen, Verhängung von Bussen oder Erstattung einer Strafanzeige ergriffen?

  2. Sind dem Regierungsrat weitere Fischzuchten im Kanton Bern bekannt, in welchen Fischsterben in vergleichbarem Ausmass und und vergleichbarer Häufigkeit wie in der Fischzucht Blausee vorkommen?

  3. Mit welchen (vom Gesetzgeber einführbaren) Auflagen (z. B. permanentes Monitoring von Wasser und Fischen, bessere Ausbildung) für Fischzuchten könnten grosse Fischsterben reduziert und/oder im Nachhinein besser aufgeklärt werden?

(1) Das AVET kann in Tierschutzstrafverfahren als Partei die Rechte der Tiere wahren.


Titel: Fischsterben im Blausee – was sind die Ursachen und wer trägt die Verantwortung?

Art des Vorstosses: Einzelanfrage

Sprecher: Casimir von Arx

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2025.GRPARL.551»)