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09.09.2025: Motion «Registrierungs- und Chip-Pflicht für Katzen»

Antrag:

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vor, um folgende Ziele zu erreichen:

  1. Der Vollzug der Bundesgesetzgebung im Zusammenhang mit der übermässigen Vermehrung von Hauskatzen wird vereinfacht.

  2. Für Hauskatzen wird eine Registrierungs- und Chip-Pflicht eingeführt.

  3. Der Regierungsrat strebt eine einheitliche Regelung mit anderen Kantonen, die eine Pflicht gemäss Ziffer 2 kennen oder einführen, an.


Begründung:

In der Schweiz und auch im Kanton Bern leben sehr viele Katzen.(1) Die genaue Zahl ist nicht bekannt, zumal Katzen – im Unterschied zu Hunden – nicht registriert werden müssen. Wer eine Katze als Haustier hält, zieht daraus oft Freude und angenehme tierische Gesellschaft. Katzen wiederum können bei artgerechter Haltung bestens mit Menschen zusammenleben.

Die grosse Anzahl Katzen bringt indes auch Probleme mit sich. Dazu zählen der Rückgang der Biodiversität infolge Dezimierung von Wildtieren durch Katzen, Konflikte wegen bzw. mit streunenden Katzen und die genetische Vermischung von Haus- und Wildkatzen.

Weitere Probleme ergeben sich daraus, dass Katzen bislang nicht registriert werden müssen und somit keiner Halterin und keinem Halter zugeordnet werden können: Entlaufene oder verletzte Katzen können nicht zu ihrem Menschen zurückgebracht werden. Katzen können zudem ohne Folge für den Halter oder die Halterin ausgesetzt werden. Diese Tiere können verwahrlosen und in der Folge unnötig leiden. Sind sie nicht kastriert, können sie sich zudem unkontrolliert vermehren, was oben erwähnte Probleme verstärkt. Für Tierschutzorganisationen ist die Durchführung von Katzenkastrationsaktionen schwierig durchzuführen, wenn nicht klar ist, ob die Tiere eine Halterin bzw. einen Halter haben und, wenn ja, ob diese Person mit der Kastration einverstanden ist.

Die Folgen der aufgeführten Probleme tragen meist die Allgemeinheit und die betroffenen Tiere. Anders als bei Hunden gibt es zudem keine Katzensteuer. Dieser Vorstoss bezweckt, den Problemen infolge der grossen Katzenzahl und infolge der fehlenden Möglichkeit, den Halter oder die Halterin ausfindig zu machen, entgegenzuwirken. Insbesondere sollen zu diesem Zweck die Halterinnen und Halter mit einem verhältnismässigen und administrativ bewältigbaren Eingriff stärker in die Verantwortung genommen werden.(2)

Dieser Eingriff ist die Einführung einer kantonalen Registrierungs- und Chip-Pflicht für Hauskatzen, wie sie bei Hunden bereits gilt und sich bewährt hat. Beim Chippen wird ein Mikrochip durch eine tierärztliche Fachperson in die Schulter implantiert. Auf dem Mikrochip ist u. a. eine Nummer gespeichert, welche in einer Datenbank auf den Halter oder die Halterin registriert wird. Das Implantieren des Chips bringt auch den Vorteil mit sich, dass die Katze tierärztlich untersucht wird. Das Chippen einer Katze kostet ungefähr 120 CHF. Tierarztpraxen sollen die Halterinnen und Halter nicht gechippter Katzen auf die Pflicht aufmerksam machen. Mit Anis(3) existiert bereits eine nationale Datenbank zur Registrierung sämtlicher Heimtiere mit Ausnahme von Hunden.

Die Einhaltung der Registrierungs- und Chip-Pflicht soll von der noch festzulegenden zuständigen Behörde nicht systematisch kontrolliert werden. Vielmehr soll das Fehlen eines Chips und damit einer Registrierung Konsequenzen in Bezug auf die Behandlung der Katze durch Dritte haben, welche der Lösung obiger Probleme dienen. Zum Beispiel:

Katzen, die nicht gechippt sind und deren Halterin oder Halter nicht unmittelbar auszumachen ist, …

  • … dürfen von geeigneten Behörden und von vom AVET dazu ermächtigten Tierschutzorganisationen ohne Wartefrist kastriert werden.

  • … dürfen, wenn sie verletzt sind, von geeigneten Behörden (z. B. KAPO, Wildhut) und von vom AVET dazu ermächtigten Tierschutzorganisationen eingefangen und zu einer tierärztlichen Fachperson in Behandlung gegeben werden. Möchte der Halter bzw. die Halterin die Katze zurückhaben, muss er bzw. sie mindestens für jene Kosten, die entstanden sind, weil die Katze nicht registriert war, sowie für allfällige Tierarztkosten aufkommen.

  • … gehen, allenfalls nach einer Wartefrist, ins Eigentum des Kantons oder der Gemeinde, wo sie sich vorwiegend aufhalten, über.

Dass nicht registrierte Katzen zur Kastration freigegeben werden, ist eine Voraussetzung zur Verkleinerung der Katzenpopulation. Die Chip-Pflicht dürfte zudem der spontanen Anschaffung von Hauskatzen etwas entgegenwirken. Der Verzicht auf eine systematische Kontrolle hat den Vorteil, dass die Behörden nicht mit umfangreichen Kontrollaufgaben belastet werden, sondern bei nicht registrierten Katzen direkt Massnahmen ergreifen können, welche dem Vollzug der Bundesgesetzgebung mit der übermässigen Vermehrung von Hauskatzen, dem Artenschutz und dem Tierschutz dienen. Dadurch werden die Behörden entlastet.

Der Regierungsrat soll, abgesehen von der Chip- und Registrierungspflicht, weitere Massnahmen zur Vereinfachung des Vollzugs der Bundesgesetzgebung im Zusammenhang mit der übermässigen Vermehrung von Hauskatzen vorschlagen.

 

(1) Im SRF-Podcast «Treffpunkt» vom 8. August 2024 (https://www.srf.ch/audio/treffpunkt/zu-viele-katzen-in-der-schweiz-was-dagegen-getan-werden-kann?id=d3ae6d47-2ff3-4af4-8596-b6d71bcde31e) wird die Zahl 1.9 Mio. genannt, wovon wohl 300'000 verwildert oder verwahrlost seien. Der Verband für Heimtiernahrung VHN nennt die Zahl 1.52 Mio., wobei verwilderte Katzen in dieser Zahl wohl nicht enthalten sind.

(2) Gemäss Art. 25. Abs. 4 TSchV müssen Tierhalterinnen und Tierhalter die zumutbaren Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren, vgl. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/416/de#art_25.

(3) Siehe https://www.anis.ch.  


Titel: Registrierungs- und Chip-Pflicht für Katzen

Art des Vorstosses: Überparteiliche Motion

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen (5): Katja Streiff (EVP), Susanne Clauss (SP), Thomas Hiltpold (Grüne), Francesco Rappa (Die Mitte), Claudine Esseiva (FDP)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2025.GRPARL.500»)