30.05.2024: Anfrage «Zur Bedeutung der Auslastung und des Kostendeckungsgrads für die Wahl des ÖV-Fahrzeugtyps und der Angebotsstufe»
Die Angebotsverordnung vom 10.09.1997(1) (AGV) sieht in Artikel 10 Zielvorgaben und in Artikel 11 Minimalanforderungen für den Betrieb von ÖV-Linien vor. Die Zielvorgaben resp. die Minimalanforderungen beziehen sich auf die durchschnittliche Auslastung in Personen pro Kurs (gemessen am meistbelasteten Teilstück der Linie) und auf den Kostendeckungsgrad.
Die Zielvorgaben und die Minimalanforderungen richten sich einerseits nach dem Fahrzeugtyp (1. Kleinbus, 2. Midi- und Standardbus, Seilbahn, 3. Gelenk- und Megabus, 4. Schmalspurzug und Tram, 5. Normalspurzug), andererseits nach der Angebotsstufe (1: 4 bis 15 Kurspaare pro Tag, 2: 16 bis 25 Kurspaare pro Tag, 3: 26 bis 39 Kurspaare pro Tag, 4: ab 40 Kurspaare pro Tag).
Im Folgenden ist mit Herabstufung der Wechsel auf eine tiefere Angebotsstufe und/oder auf einen tieferrangigen Fahrzeugtyp gemeint. Analog gilt dies für den Begriff Hinaufstufung.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- In welchen Fällen wurde in den letzten 20 Jahren eine ÖV-Linie herabgestuft oder eingestellt, weil sie die Ziele resp. die Minimalanforderungen gemäss AGV nicht erreichte?
- In welchen Fällen wurde in den letzten 20 Jahren dem Antrag auf Hinaufstufung einer ÖV-Linie nicht entsprochen, weil die Hinaufstufung zur Nichteinhaltung der Ziele resp. der Minimalanforderungen geführt hätte?
- Lag eines der Argumente für die Umstellung der Bahnlinie Spiez-Interlaken auf Bus in der Auslastung bzw. darin, dass auch ein Bus die Nachfrage für diese Linie abdecken kann?
(1) Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/762.412).
Titel: Zur Bedeutung der Auslastung und des Kostendeckungsgrads für die Wahl des ÖV-Fahrzeugtyps und der Angebotsstufe
Art des Vorstosses: Einzelanfrage
Sprecher: Casimir von Arx
Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2024.STA.597»)