Skip to main content

09.03.2022: Interpellation «Mit welchen Massnahmen kann die Gesundheit der Schutzwälder erhalten bleiben?»

Schutzwälder haben eine zentrale Funktion in der Sicherstellung der Sicherheit der Bevölkerung und der Verkehrsinfrastruktur an Hanglagen und im ganzen Berggebiet. Schutzwälder sind im Vergleich zu allen künstlichen Schutzmassnahmen der mit Abstand günstigste Schutz vor solchen Naturgefahren.

Die Bedeutung der Schutzwälder wächst: Der Klimawandel führt nicht nur zu häufigeren Starkniederschlag­ereignissen, sondern – aufgrund des Auftauens von Permafrost – auch vermehrt zu Steinschlag und Murgängen. Damit sich die Schäden bei solchen Ereignissen in Grenzen halten, müssen die Schutzwälder in einem gesunden und kräftigen Zustand sein. In den letzten Jahren wurden sie allerdings durch Stürme und den darauf folgenden Käferbefall in ihrer Schutzfunktion stark eingeschränkt.

Aber auch ohne diese Ereignisse stehen die Schutzwälder grundsätzlich unter Druck: Durch den hohen Wildtierbestand ist die Erneuerung und Verjüngung vieler Schutzwälder gefährdet. Rehe, Hirsche und Gämsen fressen die Triebe der jungen Bäume ab und erschweren damit das Nachwachsen von Bäumen im Schutzwald (im Besonderen von wertvollen Weisstannen). Die Konsequenzen hieraus zeigen sich nicht von heute auf morgen, sondern erst über viele Jahre, wenn die starken Bäume älter werden, aber nicht genügend junge Bäume diese ersetzen. Besonders eindrücklich zeigen dies laufende Untersuchungen der WSL.(1)

Eine andere Studie der WSL kommt zu folgendem Fazit: «Aus wirtschaftlicher Sicht sind Erhalt und Pflege des Schutzwaldes die vorteilhafteste Lösung. Dies jedoch nur, wenn seine Schutzwirkung dauerhaft erhalten werden kann.»(2)

Deswegen gilt es, den Zustand der Schutzwälder regelmässig zu erfassen und rechtzeitig Gegenmassnahmen einzuleiten, damit man nicht eines Tages feststellen muss, dass die Schutzwälder ihre Funktion nicht mehr erfüllen können, und teure, technische Lösungen ergreifen muss, um die ansässige Bevölkerung vor Naturereignissen zu schützen.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass angesichts der steigenden Temperaturen im Alpenraum die Bedeutung der Schutzwälder steigt, ihre Bestandesqualität, und damit ihre Schutzwirkung, sich aber tendenziell verschlechtert?

  2. Verfügt der Regierungsrat über ein Inventar der Schutzwälder, resp. der dadurch geschützten Menschen und Bauten? Welchen monetären Nutzen haben die Schutzwälder im Kanton Bern?

  3. Welche Ursachen sieht der Regierungsrat für die zunehmende Überalterung der Baumbestände in Schutzwäldern?

  4. Welche Massnahmen sind denkbar, um Schutzwälder ganzjährig wirksam davor zu schützen, dass Wildtiere zu viele junge Bäume abfressen? Welche Kosten würden dabei entstehen?

  5. Welche Massnahmen sind denkbar, um bereits geschädigte Schutzwälder wieder in einen gesunden Zustand zu versetzen? Wie lang würde dieser Prozess dauern und was würden die Massnahmen kosten?

  6. Mit welchen technischen Massnahmen kann das Fehlen oder der ungenügende Zustand von Schutzwäldern kompensiert werden? Was kosten diese Massnahmen (im Vergleich zu den unter Punkt 3 erfragten)?

  7. Werden die günstigsten Massnahmen zur Verjüngung der Schutzwälder und damit zur Aufrechterhaltung ihrer Schutzfunktion konsequent ergriffen? Wenn nein, warum nicht?

  8. Sieht der Regierungsrat einen Zielkonflikt zwischen dem Bedürfnis der Jagd nach dem Vorhandensein möglichst vieler ausgewachsener Wildtiere und der wirksamen und kostengünstigen Verjüngung wichtiger Schutzwälder?

 

(1) Vgl. https://www.wsl.ch/de/projekte/gebirgswaldverjuengung.html und https://www.wsl.ch/de/projekte/quantifizierung-von-totverbiss-an-verschiedenen-standorten.html.

(2) Siehe https://www.wsl.ch/de/projekte/oekonomie-schutzwald.html.


Titel: Mit welchen Massnahmen kann die Gesundheit der Schutzwälder erhalten bleiben?

Art des Vorstosses: Interpellation

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen (1): Martin Egger (GLP)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2022.RRGR.64»)