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15.06.2023: Interpellation «Vorfrankierung der Wahl- und Abstimmungscouverts»

Im Kanton Bern steht es den Gemeinden frei, ob sie ihren Bürgerinnen und Bürgern die Wahl- und Abstimmungscouverts für die Rücksendung vorfrankiert verschicken oder nicht. Unklar ist, wie es Gemeinden, welche keine vorfrankierten Couverts zur Verfügung stellen, handhaben, wenn die Post ein unfrankiertes Couvert zustellt. 

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. In welchen bernischen Gemeinden sind die Wahl- und Abstimmungscouverts vorfrankiert?

  2. In Gemeinden, die keine Vorfrankierung kennen, kommt es vor, dass ausgefüllte Wahl- oder Abstimmungszettel in einem unfrankierten Couvert an die Gemeinde zurückgeschickt werden. Welche Vorgaben zum Umgang mit solchen Zetteln haben diese Gemeinden? Müssen sie sie vernichten, als ungültig erklären oder trotz fehlender Frankierung als gültig erklären?

  3. Welche Auswirkungen hat die Vorfrankierung von Wahl- und Abstimmungscouverts auf die Wahl- und die Stimmbeteiligung?

  4. Wie hoch sind die Portokosten für die Rücksendung des Wahl- und Abstimmungscouverts, wenn eine Einzelperson die Rücksendung selbst bezahlt? Wie hoch sind die Portokosten pro Couvert, wenn die Gemeinde die Couverts vorfrankieren lässt?

  5. Ist es volkswirtschaftlich sinnvoll, wenn Stimmberechtigte längere Distanzen auf sich nehmen, um ihr Wahl- und Abstimmungscouvert persönlich zur Gemeinde zu bringen, um dadurch die Portokosten zu umgehen? Wäre es gesamthaft betrachtet nicht besser, wenn die Portokosten für die Rücksendung generell von der Gemeinde resp. vom Kanton übernommen würden?

  6. Wie hoch würden die Kosten für die Vorfrankierung aller Wahl- und Abstimmungscouverts im Kanton Bern pro Jahr ausfallen (Ausnahme: Couverts, die ausschliesslich kommunale Vorlagen oder Wahlen betreffen)?

Titel: Vorfrankierung der Wahl- und Abstimmungscouverts

Art des Vorstosses: Überparteiliche Interpellation

Sprecher: Casimir von Arx

Weiter Urheber:innen (1): Sibyl Eigenmann (Die Mitte)

Status der Bearbeitung & version française: siehe Website des Grossen Rates (falls dieser Direktlink nicht mehr funktioniert, bitte direkt auf der Seite des Grossen Rates unter www.gr.be.ch suchen; der Vorstoss trägt in der Systematik des Grossen Rates die Geschäftsnummer «2023.RRGR.207»)