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Ruhestandsrenten

Die Ruhestandsrenten des Berner Regierungsrats sind nicht mehr zeitgemäss

Wussten Sie, dass die meisten Regierungsratsmitglieder nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein leistungsloses Einkommen haben? Dass dieses Einkommen sich über Jahrzente erstrecken und auf mehrere Millionen Franken summieren kann? Wenn nicht, sind Sie in guter Gesellschaft: Zwar ist es in Kantonen und grösseren Gemeinden nicht ungewöhnlich, dass ehemalige Regierungsmitglieder weiterhin ein Einkommen vom Staat bekommen, aber diese Regelungen sind wenig bekannt.

Das leistungslose Einkommen heisst im Kanton Bern «Ruhestandsrente». Der Begriff kann missverstanden werden: Es geht bei der Ruhestandsrente nicht etwa um die Altersrente, die ab der ordentlichen Pensionierung mit 65 ausgerichtet wird. Die Ruhestandsrente ist zeitlich zwischen dem Ausscheiden aus dem Regierungsrat und dem Erreichen des 65. Altersjahrs angesiedelt. Es ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf die Ruhestandsrente, dass das ehemalige Regierungsratsmitglied in dieser Zeit «ruht».


Wie hoch ist die Ruhestandsrente?

Die gesetzliche Grundlage der Ruhestandsrente ist das Gesetz über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates (Stand: 01.01.2003). Wer aus dem Regierungsrat ausscheidet, erhält abhängig vom Alter am Ende des Jahres und von der Anzahl Dienstjahre im Regierungsrat eine Kapitalabfindung oder eine Ruhestandsrente. Von der Höhe her ist die Ruhestandsrente ein bestimmter Prozentsatz des versicherten Verdiensts, den man im Regierungsrat hat. Anhang 1 des Gesetzes zeigt Genaueres:

Wie hoch ist der versicherte Verdienst eines Regierungsratsmitglieds? Der Betrag steht nicht in Franken im Gesetz. Das wäre zwar transparenter, aber etwas unpraktisch, da er sich jährlich ändern kann. Um die Frankenbeträge zu ermitteln, muss man also etwas recherchieren:

  • Gemäss Art. 1 des Gesetzes haben Regierungsratsmitglieder einen Lohn von 115 Prozent des Maximums der höchsten für das Kantonspersonal geltenden Lohnklasse. Die Monatsgehälter für das Kantonspersonal finden sich hier. Die höchste Gehaltsklasse ist 30, die höchste Lohnstufe 80. Kantonsangestellte in Gehaltsklasse 30 mit Lohnstufe 80 haben einen Monatslohn von 18'493.95 Franken (ohne Anteil 13. Monatslohn). Pro Jahr sind das 18'493.95 * 13 = 240'421.35 Franken. Regierungsratsmitglieder haben 15 Prozent mehr. Vermutlich werden die 15 Prozent auf dem Monatsgehalt aufgeschlagen, dann auf 5 Rappen gerunden, dann mal 13 gerechnet. Also: 18'493.95 * 115% = 21'268.05 Franken pro Monat (aufgerundet). Pro Jahr: 21'268.05 * 13 = 276'484.65 Franken.

  • Nun gilt es, den versicherten Verdienst zu ermitteln. Dieser Begriff kann unterschiedliche Bedeutungen haben, je nachdem, auf welche Versicherung er sich bezieht. Da die Ruhestandsrente von der Bernischen Pensionskasse (finanziert vom Kanton Bern) ausgerichtet wird, ist naheliegend, dass der bei der Pensionskasse versicherte Verdienst gemeint ist. (Das Gesetz präzisiert das leider nicht.) Ein Blick ins Vorsorgereglement der Bernischen Pensionskasse zeigt: Der versicherte Verdienst (bzw. «versicherte Lohn») eines Regierungsratsmitglieds ist der massgebende Jahreslohn vermindert um einen Koordinationsbetrag in der Höhe von 87.5 Prozent der maximalen AHV-Rente (vgl. Art. 9 und Anhang 1, Ziffer 1). Also: 276'484.65 – 24'675.00 = 251'809.65 Franken pro Jahr.

Nun haben wir genug Informationen, um ein Beispiel durchzurechnen: Wer nach 12 Jahren aus dem Regierungsrat ausscheidet und im selben Jahr 50 wird, hat bis Alter 65 gemäss obiger Tabelle Anspruch auf eine Ruhestandsrente in der Höhe von 61.0 Prozent des versicherten Verdiensts, also von 251'809.65 * 61% = ca. 153'603.90 Franken pro Jahr. Angenommen, das ehemalige Regierungsmitglied tritt im Januar aus und hat im Dezember Geburtstag, so hat es den Anspruch auf Ruhestandsrente während 15 Jahren und 11 Monaten. Das ergibt insgesamt 153'603.90 * (15 + 11/12) = rund 2'444'800 Franken. In etwas exotischeren Konstellationen ergeben sich sogar noch höhere Summen: wer im 42. Altersjahr nach 16 Jahren aus dem Regierungsrat ausscheidet, kommt auf rund 2'830'550 Franken. Dieser Betrag ist wohl eher theoretisch, weil kaum jemand so jung in den Regierungsrat gewählt wird. Aber Millionenbeträge gibt es in verschiedensten realistischen Konstellationen von Austrittsalter und Dienstjahren.

Bevor wir dieses Ergebnis würdigen, ein Hinweis: Die obige Berechnung zeigt die maximal mögliche Ruhestandsrente. Sie kann, vereinfacht gesagt, in zwei Fällen gekürzt werden:

  • Um das Maximum auszuschöpfen, müssen sich Regierungsratsmitglieder bis zum 31. Altersjahr zurück in den Pensionskasse einkaufen. Ansonsten wird die Ruhestandsrente pro nicht eingekauftes Jahr um 2 Prozent des versicherten Verdiensts reduziert (vgl. Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes).

  • Erzielt das ehemalige Regierungsratsmitglied vor der Vollendung des 60. Altersjahres ein Erwerbseinkommen, das zusammen mit der Ruhestandsrente den Regierungsratslohn übersteigt, wird die Ruhestandsrente gekürzt (vgl. Art. 11 des Gesetzes).


Ist das angemessen?

Was ist nun von dieser Ruhestandsrente zu halten? Ich finde: die Beträge, die ein ehemaliges Regierungsratsmitglied als Ruhestandsrente bekommen kann, sind ein sehr hoch, teilweise masslos. Grund dafür ist vor allem, dass die Laufzeit der Ruhestandsrente sehr lang sein kann, theoretisch mehrere Jahrzehnte. Die Ruhestandsrente ist ein Einkommen, für das keine Leistung erbracht werden muss. Es kann in der Summe mehr sein, als manche Erwerbstätigen in einem ganzen Arbeitsleben verdienen. Und selbst, wenn es auf 0 gekürzt wird (wegen anderweitigen Erwerbseinkommens, siehe oben), ist es eine zusätzliche finanzielle Absicherung (für den Fall, dass das anderweitige Erwerbseinkommen wegfällt) exklusiv für Personen, die einmal im Regierungsrat waren. Andere Erwerbstätige haben als Absicherung einfach die Arbeitslosenversicherung und dann die Sozialhilfe.

Die Ruhestandsrente steht in ihrer Höhe auch in einem fragwürdigen Verhältnis zum eigentlichen Regierungsratslohn. Bleiben wir bei dem Beispiel von oben: Wer nach 12 Jahren aus dem Regierungsrat ausscheidet und im selben Jahr 50 wird, kann bis zu rund 2'444'800 Franken als Ruhestandsrente bekommen. In den 12 Jahren im Regierungsrat betrug der Lohn 12 * 276'484.65 = 3'317'815.80 Franken. Dies ist der Lohn für die als Regierungsrat erbrachte Leistung. Die Ruhestandsrente, für die keine Leistung erbracht werden muss, kann in diesem Beispiel also zusätzlich bis zu 2'444'800 / 3'317'815.80 = 73.7 Prozent des eigentlichen Lohns ausmachen. Es gibt sogar Konstellationen, in denen die kumulierte Ruhestandsrente höher sein kann als der kumulierte Lohn (bei Personen, die nur kurz im Regierungsrat waren und im 53. Altersjahr oder später ausscheiden).

Um diese heutigen Ruhestandsrenten zu rechtfertigen, bräuchte es meiner Meinung schon eine sehr gute Begründung. In der Tat kann man argumentieren, dass Personen, die aus dem Regierungsrat ausscheiden, für die erste Zeit eine gewisse finanzielle Absicherung haben sollten:

  • Zum einen wegen des (im Kanton Bern allerdings eher geringen) Risikos einer überraschenden Nichtwiederwahl: Die Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrats liegen in der Regel im März. Es kann einen zweiten Wahlgang im April geben. Wird jemand im zweiten Wahlgang abgewählt, muss er oder sie am 31. Mai das Büro räumen. Das ist eine relativ kurze Frist. Ohne Ruhestandsrente würde nach dieser kurzen Zeit das ganze Erwerbseinkommen wegbrechen.

  • Vielleicht etwas relevanter als das theoretische Risiko einer Nichtwiederwahl ist der Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit ausserhalb des Regierungsrats: Wer längere Zeit im Regierungsrat war und zurücktritt, kann möglicherweise nicht nahtlos in einen neuen Job einsteigen. Gerade Personen, die vor ihrem Regierungsratsmandat in einem spezialisierten Beruf tätig waren, können, weil sie zu lange weg waren, nicht einfach in diesen Job zurückkehren. Sie brauchen möglicherweise Zeit für eine längere Weiterbildung. Wenn sie für diesen Fall nicht abgesichert sind, könnte dies geeignete Personen von einer Kandidatur abhalten.

Lassen sich die heutigen Ruhestandsrenten mit diesen Argumenten begründen? Ich finde nicht. Zum einen haben ehemalige Regierungsratsmitglieder bei der Suche nach einem neuen Job generell wohl nicht allzu schlechte Karten, verfügen sie doch über ein sehr grosses berufliches Netzwerk und über erhebliche Managementerfahrung. Zum andern liefern obige Argumente nur eine Begründung für eine zeitlich klar befristete finanzielle Unterstützung, nicht aber für eine potenziell jahrzehntelange Überbrückung bis zur ordentlichen Pensionierung. Nicht zuletzt stehen derart umfangreiche Leistungen für ehemalige Regierungsratsmitglieder vor dem Hintergrund der kantonalen Sparprogramme der letzten Jahre sehr quer in der Landschaft.


Ruhestandsrenten kürzen

Mein Fazit aus den obigen Überlegungen: Die heutigen Ruhestandsrenten sind in verschiedenen realistischen Fällen in ihrer Dauer zu lang, teils viel zu lang. Ich habe darum zusammen mit Martin Egger eine Motion für den Grossen Rat verfasst, die insbesondere verlangt, dass die Ruhestandsrenten noch während maximal drei Jahren ausbezahlt werden. (Link zur Motion folgt, sobald sie auf der Website des Grossen Rates aufgeschaltet ist.) Das ist auch die maximale Dauer für die sog. Abgangsentschädigungen der Könizer Gemeinderatsmitglieder, die 2016 auf meinen Vorstoss hin als Kürzung eingeführt wurde. Und sie entspricht auch der maximalen Dauer für die sog. Ruhegehälter für die Regierungsratsmitglieder des Kantons Basel-Stadt, die die Basler Stimmbevölkerung am 4. März beschlossen hat, indem sie eine Initiative der Grünliberalen mit 62 Prozent deutlich annahm. Die Idee ist jeweils, dass pro Legislatur in der Regierung während eines Jahres ein Einkommen vom Staat bezogen werden kann, maximal aber während dreier Jahre.

Auch wenn spätestens nach der Abstimmung in Basel-Stadt klar sein sollte, wie die Bevölkerung über allzu grosszügige Ruhegehalts-Lösungen denkt, weiss ich aus der parlamentarischen Debatte über die Abgangsentschädigungen in Köniz: unsere Motion ist kein Selbstläufer. Die Mitglieder des Regierungsrats werden von der Motion nicht begeistert sein und ihre Parteien müssen wohl teilweise erst überzeugt werden. Dazu braucht es entsprechendes Engagement im Grossen Rat. Wenn Sie auch der Ansicht sind, dass die Ruhestandsrenten des Berner Regierungsrats auf ein vertretbares Mass gekürzt werden sollten, bitte ich Sie daher um ihre Stimme anlässlich der Grossratswahlen vom 25. März 2018, wenn Sie im Wahlkreis Mittelland-Süd wahlberechtigt sind. Sie helfen mir, wenn Sie zweimal meine Nummer und meinen Namen (05.04.5, Casimir von Arx) auf Ihren Wahlzettel schreiben. Herzlichen Dank!

Presseberichterstattung: