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Man tut dem Könizer Grossrat Ueli Studer wohl nicht Unrecht, wenn man das Timing seiner kantonalen Motion «Kostenoptimierung bei der Sozialhilfe» mit dem Könizer Wahlkampf in Verbindung bringt. Studer, der auch als Könizer Sozialdirektor amtet, forderte darin im Kern, dass bestimmte Leistungen der Sozialhilfe – Grundbedarf für den Lebensunterhalt, situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen – um durchschnittlich 10 Prozent gekürzt werden. Stein des Anstosses ist, dass in Einzelfällen Familien, die Sozialhilfe beziehen, mehr Geld zur Verfügung haben als Familien, die keine Sozialhilfe beziehen.

Auch wenn man diskutieren kann, welche Signalwirkung dieser Sachverhalt hat, so ist Studers Motion doch ein erstaunliches Wahlkampfvehikel: Der Motionär hat den Ruf, offen für soziale Nöte zu sein und gilt u. a. deshalb als gemässigter SVPler. Dies dürfte ihm bisher auch bis über die politische Mitte hinaus Sympathien und Stimmen eingebracht haben. Dass er nun ausgerechnet im Wahlkampf diesen Ruf riskiert und damit seine Wahl ins Gemeindepräsidium unwahrscheinlicher macht, ist eine bemerkenswerte Strategie. – Die Könizer Wählerinnen und Wähler werden entscheiden, ob sie aufgeht.

Publiziert in Eigener Blog

Wussten Sie, dass die meisten Regierungsratsmitglieder nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein leistungsloses Einkommen haben? Dass dieses Einkommen sich über Jahrzente erstrecken und auf mehrere Millionen Franken summieren kann? Wenn nicht, sind Sie in guter Gesellschaft: Zwar ist es in Kantonen und grösseren Gemeinden nicht ungewöhnlich, dass ehemalige Regierungsmitglieder weiterhin ein Einkommen vom Staat bekommen, aber diese Regelungen sind wenig bekannt.

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