Halten Sie es für angebracht, dass der Staat einem Tankstellenbetreiber vorschreibt, zu welchen Tageszeiten er welches Wurstsortiment verkaufen darf? Glauben Sie, dass eine solche Vorschrift entscheidenden Einfluss auf Konsum- und Arbeitswelt hat? Dies sind, etwas überspitzt dargestellt, zwei Fragen, mit der sich die Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger demnächst beschäftigen müssen. Ein weiteres Thema, über das dem Anschein nach ebenfalls bald ein Urnengang stattfindet, ist die völlige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Diesen Eindruck gewinnt man jedenfalls in den letzten Wochen beim Betrachten der öffentlichen Plakatwände und zuweilen auch aus den Medien. Wer aber das Stimmcouvert öffnet und die Titelseite des roten Abstimmungsbüchleins liest, sucht vergebens nach Hinweisen auf Würste und Öffnungszeiten. Diese Ausgangslage mag für Verwirrung sorgen, mit einer strukturierten Analyse lassen sich die Zusammenhänge aber erschliessen:
Am 22. September wird in der Schweiz über eine Revision des Arbeitsgesetzes abgestimmt. Einzige Änderung ist ein neuer Abschnitt in Artikel 27:
Auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr dürfen in Tankstellenshops, deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags und in der Nacht beschäftigt werden.
Am 28. Februar geht es offiziell nicht um einen Kapazitätsausbau, sondern um eine Sanierung. Würde man diese Behauptung zum Nennwert nehmen, so könnte man den Bau eines zweiten Gotthardstrassentunnels nur noch als grotesk bezeichnen, denn wenn das Ziel eine Sanierung ist, gibt es andere Varianten, die langfristig Milliarden weniger kosten.
Dass nach der Sanierung tatsächlich nur zwei von vier Spuren genutzt werden, ist indes äusserst unwahrscheinlich. Offensichtlich schafft man mit dem Bau eines zweiten Tunnels Tatsachen, die eine spätere Öffnung von vier Spuren – und damit einen massiven Kapazitätsausbau – in Griffweite rücken. Ein solches Vorgehen nennt man für gewöhnlich «Salamitaktik». Das ist unredlich.
Aber selbst wenn man annimmt, dass Verkehrsprobleme durch den Bau zusätzlicher Strassen gelöst werden, und dereinst alle vier Spuren öffnet, ist die zweite Röhre immer noch eine Fehlinvestition: Zwar bestreitet niemand, dass es auch am Gotthard Stau gibt, aber in Agglomerationsgebieten lassen sich mit demselben Geld wesentlich mehr Staustunden verhindern.
Häufig wird nun eingewendet, man müsse auch die grössere Verkehrssicherheit in Rechnung stellen, die mit einem richtungsgetrennten Betrieb komme. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass auch punkto Sicherheit andernorts mit demselben Geld mehr erreicht werden kann. Ausserdem würde der richtungsgetrennte Betrieb erst in einer Zeit zur Verfügung stehen, in der der Strassenverkehr dank Fahrassistenzsystemen oder selbständigen Fahrzeugen ohnehin deutlich sicherer sein wird.
Fragwürdig ist schliesslich, warum wenige Monate vor der Eröffnung des neuen NEAT-Bahntunnels noch schnell der Bau eines weiteren Strassentunnels beschlossen werden soll. Wozu diese Hektik? Gemäss einer Studie im Auftrag des Bundesamts für Strassen von November 2015 braucht es für den Gotthardstrassentunnel bis 2035 keine ausserordentlichen Instandhaltungsarbeiten. Es bleibt also genug Zeit, um erst zu prüfen, wie sich der neue Bahntunnel und die Verlagerung des Transitverkehrs auf die Schiene bewähren.
Dieser Text wurde auch als Leserbrief in der Könizer Zeitung vom 27. Januar 2016 abgedruckt.
Die Debatte über die No-Billag-Initiative neigt sich ihrem Ende zu: noch knapp zwei Wochen, dann fällt der Volksentscheid. Ich habe mein Nein bereits bei der Gemeinde abgegeben. Die Initianten und Befürworter dieser Initiative konnten die vielfältige und fundierte Kritik nicht widerlegen.
Am 20. Oktober sind nationale Wahlen. Wir Grünliberalen treten im Kanton Bern mit drei starken, ausgewogenen Listen zu den Nationalratswahlen und unserer versierten Nationalrätin Kathrin Bertschy zu den Ständeratswahlen an. Als Präsident der Grünliberalen Kanton Bern habe ich grosse Freude, dass wir mit 72 Kandidatinnen und Kandidaten aus dem ganzen Kanton ins Rennen steigen!
Einer davon bin ich selbst. Ich freue mich, wenn Sie mir Ihre Stimme geben. Sie finden meine Kandidatur in den Wahlunterlagen auf Liste 15, Platz 7. Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr über meine Kandidatur!