Halten Sie es für angebracht, dass der Staat einem Tankstellenbetreiber vorschreibt, zu welchen Tageszeiten er welches Wurstsortiment verkaufen darf? Glauben Sie, dass eine solche Vorschrift entscheidenden Einfluss auf Konsum- und Arbeitswelt hat? Dies sind, etwas überspitzt dargestellt, zwei Fragen, mit der sich die Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger demnächst beschäftigen müssen. Ein weiteres Thema, über das dem Anschein nach ebenfalls bald ein Urnengang stattfindet, ist die völlige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Diesen Eindruck gewinnt man jedenfalls in den letzten Wochen beim Betrachten der öffentlichen Plakatwände und zuweilen auch aus den Medien. Wer aber das Stimmcouvert öffnet und die Titelseite des roten Abstimmungsbüchleins liest, sucht vergebens nach Hinweisen auf Würste und Öffnungszeiten. Diese Ausgangslage mag für Verwirrung sorgen, mit einer strukturierten Analyse lassen sich die Zusammenhänge aber erschliessen:
Am 22. September wird in der Schweiz über eine Revision des Arbeitsgesetzes abgestimmt. Einzige Änderung ist ein neuer Abschnitt in Artikel 27:
Auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr dürfen in Tankstellenshops, deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags und in der Nacht beschäftigt werden.